Der Bundesrat setzt das Psychologieberufegesetz in Kraft

Bern, 15.03.2013 - Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Psychologieberufe per 1. April 2013 in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt und die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen und –therapeuten geregelt.

Das Psychologieberufegesetz wurde 2011 vom Parlament verabschiedet. Es ist das Ergebnis zweier unterschiedlicher Gesetzgebungsaufträge: bereits vor 15 Jahren erteilte der Bundesrat den Auftrag, die Aus- und Weiterbildung der nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in einem eigenen Gesetz zu regeln. In der Folge wurden 2001 zwei parlamentarische Vorstösse überwiesen, die beide einen geschützte Titel für Psychologinnen und Psychologen forderten und damit den Gesetzgebungsprozess in Gang setzten.

Künftig darf sich in der Schweiz nur noch Psychologin oder Psychologe nennen, wer über einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss in Psychologie verfügt. Damit wird Transparenz auf dem bisher unübersichtlichen Markt psychologischer Angebote geschaffen. Personen, die psychologische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, werden dadurch vor Täuschung geschützt.

Mit eidgenössischen Weiterbildungstiteln wird zudem ein neues Qualitätslabel in den Fachgebieten Psychotherapie, Neuropsychologie, klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie sowie Kinder- und Jugendpsychologie eingeführt. Mit dem Instrument der Akkreditierung wird die Qualität der entsprechenden Weiterbildungen überprüft. Weiterbildungsinstitute müssen akkreditiert sein und sich regelmässig überprüfen lassen, um eidgenössische Weiterbildungstitel verleihen zu können.

Qualitätssicherung wird auch im Bereich Psychotherapie eingeführt. Wer Psychotherapie privatwirtschaftlich und in eigener fachlicher Verantwortung ausüben will, muss künftig nach dem Hochschulstudium in Psychologie  eine akkreditierte psychotherapeutische Weiterbildung absolviert  haben und einen anerkannten Weiterbildungstitel vorweisen können. Die Bestimmungen zur Ausübung des Berufes als Psychotherapeut werden auf Bundesebene vereinheitlicht, was für eine gesamtschweizerisch gleichmässig hohe Qualität im therapeutischen Bereich sorgt. Den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die bereits über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen ebenso wie den Personen, die ihre Weiterbildung in Psychotherapie bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begonnen haben wird mit den entsprechenden Übergangsbestimmungen Rechnung getragen.

Ausländische Aus- und Weiterbildungstitel müssen der eidgenössischen Psychologieberufekommission vorgelegt werden: Nur diejenigen Fachpersonen, deren Aus- und Weiterbildung die Kommission als gleichwertig anerkennt, werden sich künftig in der Schweiz als Psychologen bezeichnen können und fachlich selbständig psychotherapeutisch tätig sein dürfen. 
Von der Inkraftsetzung ausgenommen bleiben vorerst die Bestimmungen über das Psychologieberuferegister, welches zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird.


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