Freihandelsabkommen mit Indien: Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament

Bern, 05.09.2024 - Der Bundesrat hat am 4. September 2024 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien verabschiedet. Das Abkommen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Exporten im bevölkerungsreichsten Land der Welt.

Der erfolgreiche Abschluss eines umfassenden Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Indien ist ein bedeutender Meilenstein der schweizerischen Handelspolitik. In seiner Botschaft würdigt und umschreibt der Bundesrat den Inhalt des Abkommens und stellt dieses in den Gesamtkontext der Beziehungen der Schweiz zu Indien. Die eidgenössischen Räte werden voraussichtlich in der Wintersession 2024 bzw. Frühlingssession 2025 die Botschaft besprechen.

Höhere Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft

Indien ist mittlerweile das bevölkerungsreichste Land der Welt. Insbesondere die zunehmende Mittelschicht trägt zu einem grossen Wachstumspotenzial bei. Jedoch erhebt Indien bis jetzt auf die meisten Produkte sehr hohe Importzölle.

Der Schweiz und den anderen EFTA-Staaten ist es nach 16 Jahren Verhandlungen gelungen, als erster europäischer Partner ein FHA mit Indien abzuschliessen. Mit Inkrafttreten des Abkommens gelten für 94,7 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Indien Zollerleichterungen, teilweise mit Übergangsfristen. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Exporten in Indien gestärkt.

Investitionsförderung und nachhaltige Entwicklung  

Das Abkommen enthält ein Kapitel über Investitionsförderung und Zusammenarbeit. Die EFTA-Staaten verpflichten sich zum ersten Mal in einem Freihandelsabkommen zu verschiedenen Promotionsaktivitäten, mit dem Ziel, die Investitionen in Indien zu erhöhen und so Arbeitsplätze zu schaffen. Indien ist seinerseits bestrebt, für ein günstiges Investitionsklima zu sorgen.

Die EFTA ist zudem der erste Partner, mit dem Indien ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung vereinbart hat. Dieses Kapitel sieht u.a. die Verpflichtung vor, nicht von geltenden Umwelt- und Arbeitsnormen abzuweichen. Zudem wird ein spezieller Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung geschaffen.

Das FHA zwischen den EFTA-Staaten und Indien wurde am 10. März 2024 in Neu-Delhi, Indien von Bundesrat Guy Parmelin unterzeichnet.


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