Bundesrat lehnt Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz» ab

Bern, 08.03.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 seine Position zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz» («Service-citoyen-Initiative») festgelegt. Er hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, eine Botschaft an die Eidgenössischen Räte zu verfassen, welche die Ablehnung der Volksinitiative beantragt.

Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach mit dem Thema der nachhaltigen Alimentierung von Armee und Zivilschutz befasst und das VBS beauftragt, zwei Varianten für eine mögliche Weiterentwicklung der Dienstpflicht zu vertiefen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten liegen Ende Jahr vor.

Am 26. Oktober 2023 wurde die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» innerhalb der Frist eingereicht. Die Initiative schlägt vor, dass jede Person mit Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leistet. Dieser Dienst würde als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet. Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der Initiative, die individuelle und kollektive Verantwortung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern für die Gesellschaft zu fördern.

Dennoch hat der Bundesrat entschieden, den eidgenössischen Räten die Volksinitiative zur Ablehnung ohne Gegenvorschlag und ohne Gegenentwurf zu beantragen. Dabei stützt er sich auf seinen Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz, Teil 2, vom 4. März 2022. Darin wurden bereits zwei Varianten einer Bürgerdienstpflicht geprüft, die mit der von den Initianten vorgeschlagenen Dienstpflicht starke Ähnlichkeiten haben. Die Gründe, die gegen eine Umsetzung dieser Varianten sprachen, haben auch Gültigkeit für die Volksinitiative:

•    Die Unsicherheit, ob die Bestände von Armee und Zivilschutz nachhaltig alimentiert werden könnten, bestünde auch beim service citoyen.

•    Es bliebe offen, ob das Zwangsarbeitsverbot eingehalten werden könnte, wenn eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu Diensten verpflichtet werden, die nicht in Armee oder Zivilschutz geleistet würden.

•    Der service citoyen hätte einen starken Ausbau an Diensttagen und Einsatzbereichen zur Folge, bei dem offenbliebe, ob eine Umsetzung der Dienstpflicht mit der heute gültigen Vorgabe zur relativen Arbeitsmarktneutralität vereinbar wäre.

•    Weiter wären die volkswirtschaftlichen Folgen eines service citoyen beträchtlich, weil sich die Erwerbsersatzkosten verdoppeln würden und sich der Personalaufwand für den Vollzug vergrössern würde.

•    Schliesslich erachtet der Bundesrat eine Bürgerdienstpflicht als volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Wirtschaft doppelt so viel Personal zu entziehen, ohne dass deren Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit einem nachgewiesenen Sicherheitsbedarf stünden, erscheint dem Bundesrat nicht zweckmässig.

Der Bundesrat wird die Botschaft bis spätestens am 16. Oktober 2024 den Eidgenössischen Räten unterbreiten.


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