Evaluation des HFKG: insgesamt positive Ergebnisse

Bern, 31.01.2024 - Der Bundesrat hat am 31. Januar 2024 seinen Bericht zur Evaluation des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) verabschiedet. Schwerpunkte der Evaluation waren die Effizienz der gemeinsamen hochschulpolitischen Organe von Bund und Kantonen gemäss HFKG, das System der Finanzierung der Hochschulen sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Hochschulabgängerinnen und -abgänger. Die Ergebnisse sind insgesamt positiv.

Gemäss den beiden Evaluationsberichten sind die Schweizerische Hochschulkonferenz, die Rektorenkonferenz swissuniversities und der Schweizerische Akkreditierungsrat als gemeinsame Organe des Bundes und der Kantone grundsätzlich in der Lage, eine effiziente Koordination zwischen den wichtigen Akteuren im Hochschulraum Schweiz zu bewirken. Die Organe und Strukturen sind zwar komplex, aber angemessen und zweckmässig aufgebaut für die Zielerreichung gemäss HFKG und angesichts der Autonomie der Hochschulen.

Das im HFKG definierte Finanzierungssystem wird als ausgewogen bewertet. Aufgrund der kurzen Dauer seit dessen Einführung können aber noch keine erhärteten Aussagen zu den Auswirkungen gemacht werden.

Was die Beschäftigungsfähigkeit und die Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen betrifft, so bestätigen die Erhebungen des Bundesamts für Statistik, dass diese über alle Hochschultypen hinweg mehrheitlich erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden und ihre Erwerbsquote überdurchschnittlich hoch ist. Auch finden die Hochschulabsolventinnen und -absolventen in der Regel eine ihrer Ausbildung angemessene Beschäftigung.

Die Evaluationen, die dem Bericht des Bundesrates zugrunde liegen, wurden von zwei Büros (Interface: Koordination nach HFKG; BSS: Finanzierungssystem) durchgeführt und von je einer Begleitgruppe mit Vertretungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation, der Kantone, der Rektorenkonferenz swissuniversities und der Eidgenössischen Finanzverwaltung begleitet.

Das HFKG ist am 1.1.2015 in Kraft getreten. Die Koordinations- und Finanzierungsbestimmungen gelten seit 1.1.2017 (Art. 36-44 und 47-61) bzw. 1.1.2020 (Art. 50). Gemäss Art. 69 des HFKG unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Evaluationsbericht. Im Hinblick auf die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) 2025-2028 wurde die nun vorliegende erste Evaluation durchgeführt. Die nächste Evaluation ist im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2029‒2032 terminiert.


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