Bundesrat Couchepin bekräftigt das Nein zur Initiative "Für eine soziale Einheitskasse"

Bern, 22.12.2006 - Der Bundesrat und das Parlament lehnen die vom „Mouvement Populaire des Familles“ lancierte Initiative „Für eine soziale Einheitskrankenkasse“ ab. Für den Bundesrat hat das heutige System mit mehreren Krankenkassen klare Vorzüge. Mit den von den Initianten vorgeschlagenen einkommens- und vermögensabhängigen Prämien würde das Problem der steigenden Kosten der Grundversicherung nicht gelöst, wie der Vorsteher des Eidg. Departementes des Innern, Pascal Couchepin, an einer Medienkonferenz darlegte.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung garantiert heute der gesamten Bevölkerung eine medizinische Versorgung in hoch stehender Qualität. Durchgeführt wird die Krankenversicherung von 87 verschiedenen Krankenkassen. Finanziert wird sie über Prämien, Franchise, Selbstbehalt der Versicherten und über Steuergelder.  Das bestehende System sorgt auch für einen sozialen Ausgleich: Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden die Prämien mit Geldern des Bundes und der Kantone verbilligt oder vollständig bezahlt.

Die Initiative hat zwei Hauptanliegen: einerseits soll die Grundversicherung durch eine einzige Krankenkasse durchgeführt werden, andererseits sollen die Krankenkassenprämien entsprechend dem Einkommen und Vermögen der Versicherten festgelegt werden.
Eine Einheitskasse hätte zur Folge, dass die Versicherten ihre Krankenkasse für die Grundversicherung nicht mehr auswählen könnten. Der Wettbewerb unter den Kassen entfiele damit ganz. Dieser Wettbewerb hat den Vorteil, dass die Kassen den Versicherten Modelle anbieten, welche mithelfen für die Versicherten und für die Grundversicherung Kosten zu sparen.
Prämien, die nach dem Einkommen und Vermögen abgestuft werden, kämen einer zusätzlichen Steuer gleich. Die Gesamtkosten der Krankenversicherung würden trotzdem weiterhin und voraussichtlich noch mehr ansteigen. Im Initiativtext unklar ist zudem, welche Versicherten mit der neuen Finanzierung belastet und welche entlastet werden.
Auch die vorgeschlagene Führung der Einheitskrankenkasse birgt Risiken: Vorgesehen sind ein Verwaltungsrat und ein Aufsichtsrat. In beiden Räten sollen die Behörden, die Leistungserbringer und die Interessenvertretung der Versicherten mit jeweils gleich vielen Personen vertreten sein. Die verschiedenen Kräfte könnten sich etwa bei Tariffragen nur in einem langwierigen Prozess einigen. Das System benötigt aber rasche Anpassungen und Reaktionen, die mit einer solchen Führung kaum zu erwarten wären. Der Übergang vom heutigen System zur Einheitskasse würde das Gesamtsystem über einige Zeit gefährlich destabilisieren.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ferner aus grundsätzlichen Überlegungen ab: Mit der neuen Struktur und der Finanzierung beschränken sich die Initiantinnen und Initianten auf zwei Aspekte der Krankenversicherung, ohne die eigentlichen Kernprobleme im Krankenversicherungssystem anzugehen. Der vorgeschlagene Systemwechsel würde vor allem das Problem der übermässig steigenden Kosten nicht lösen und die Anstrengungen von Bundesrat und Parlament, das System zu verbessern, blockieren.


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