Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht der GPK über die Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften

Bern, 24.01.2024 - Der Bundesrat hat bereits viele Massnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Dies hält er in seiner Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften fest, die er an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 verabschiedet hat. Einen grossen Teil der Empfehlungen der GPK hält er für bereits erfüllt.

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf die bereits ergriffenen Massnahmen gegen Indiskretionen. Namentlich sollen die Bundesangestellten für das Thema der Indiskretionen sensibilisiert und auf die Anzeigepflicht nach dem Bundespersonalgesetz hingewiesen werden. Ferner soll die Whistleblowing-Meldestelle bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle inskünftig leichter auch für die Meldung von Indiskretionen genutzt werden können. Schliesslich wird der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Mitte 2024 eine Botschaft zu einer Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) unterbreiten, mit der die Auswertung von Randdaten betreffend Zugriffe auf Bundesratsgeschäfte erleichtert werden soll. Damit sollen die Voraussetzungen für die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen verbessert werden. Einen grossen Teil der Empfehlungen der GPK erachtet der Bundesrat daher als bereits erfüllt.


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