Bundesrat genehmigt strategische Ziele der Revisionsaufsicht für die Jahre 2024 bis 2027

Bern, 24.01.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 die strategischen Ziele der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die kommenden vier Jahre genehmigt. Die Stossrichtung der bisherigen Ziele wird beibehalten.

Die strategischen Ziele der RAB für die Jahre 2024 bis 2027 wurden vom Verwaltungsrat der RAB festgelegt. Der Bundesrat hat diese Ziele an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 genehmigt. Die RAB wird dem Bundesrat jährlich Bericht über deren Erreichung erstatten.

Auf Basis der unveränderten Aufgaben der RAB wird an der grundsätzlichen Ausrichtung der strategischen Ziele festgehalten. Die RAB richtet ihre Tätigkeit darauf aus, dass Schweizer Revisions- und Prüfdienstleistungen im internationalen Vergleich eine hohe Qualität aufweisen. Marktentwicklungen, wie derzeit die zunehmende Prüfung von nicht-finanzieller Berichterstattung (ESG), werden vorausschauend evaluiert und in die Arbeit der RAB aufgenommen. Hochqualifiziertes Personal und Investitionen in Technologie und Prozesse bleiben für die RAB prioritär.

Die RAB ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes über die Revisionsbranche. Sie stellt die ordnungsgemässe Erfüllung und die Qualität gesetzlich vorgeschriebener Revisionsdienstleistungen sicher und trägt damit zum Schutz der Investoren und aller anderen Adressaten von Revisionsberichten sowie zur Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung bei.


Adresse für Rückfragen

Dr. Reto Sanwald, Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde, Direktor, T +41 31 560 22 30



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde
https://www.rab-asr.ch/de/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99791.html