Bundesrat gibt grünes Licht zur Aufhebung der Kontrollen an den Luftgrenzen mit Bulgarien und Rumänien

Bern, 24.01.2024 - Der Rat der Europäischen Union (EU) hat am 30. Dezember 2023 die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den Luft- und Seegrenzen mit Bulgarien und Rumänien beschlossen. An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Bundesrat den Notenaustausch zur Übernahme dieses Beschlusses genehmigt. Konkret werden Kontrollen für Personen aus und nach Bulgarien und Rumänien an den Flughäfen entfallen.

Am 30. Dezember 2023 hat der Rat der EU einstimmig beschlossen, die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu Bulgarien und Rumänien per 31. März 2024 aufzuheben. Die formellen Voraussetzungen für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstandes durch Bulgarien und Rumänien sind erfüllt. Dies wurde zuletzt durch drei Fact-Finding-Missionen in den Jahren 2022 und 2023 bestätigt. An den Landgrenzen bleiben die Kontrollen vorerst weiter bestehen. Der Rat hat jedoch in Aussicht gestellt, einen solchen Beschluss noch zu fassen.

Der Ratsbeschluss, welche eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes darstellt, wurde der Schweiz am 9. Januar 2024 mitgeteilt. An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Bundesrat die Antwort der Schweiz genehmigt. Für die Schweiz bedeutet die Übernahme insbesondere, dass ab dem 31. März 2024 die Personenkontrollen für Personen aus und nach Bulgarien und Rumänien an den Flughäfen entfallen werden. Zudem können Bulgarien und Rumänien selber Schengen-Visa ausstellen. Erfahrungen mit dem Beitritt Kroatiens zum Schengenraum am 1. Januar 2023 zeigen, dass aufgrund des Beschlusses nicht mit einem deutlichen Anstieg der Migration gerechnet werden muss. Zur Bekämpfung von illegaler Migration und Kriminalität werden die bereits bestehenden Instrumente und präventiven Massnahmen zum Einsatz kommen.


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