Bundesrat lehnt Initiative zum Feuerwerkverbot ab

Bern, 24.01.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Dies deshalb, weil die Kantone und Gemeinde bereits die erforderlichen Rechtsgrundlagen haben, um Feuerwerke einzuschränken.

Die am 3. November 2023 eingereichte Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor Lärm und Emissionen von Feuerwerk. Sie will insbesondere den Verkauf und die Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern für Private in der ganzen Schweiz verbieten. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, könnten weiterhin verkauft werden, beispielsweise bengalische Feuer oder Vulkane. Zudem könnten für überregionale Veranstaltungen Ausnahmebewilligungen erteilt werden, etwa für 1.-August-Feiern.

Die Initiative geht dem Bundesrat zu weit

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird. Zudem kann es bei Tieren Reaktionen auslösen. Die Feinstaubemissionen und der Lärm sind aber zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering.

Die Kantone und Gemeinden verfügen bereits über die erforderlichen Rechtsgrundlagen, um Feuerwerke einzuschränken. Davon machen heute viele Städte und Gemeinden Gebrauch; sie schränken die Verwendung von Feuerwerkskörpern zeitlich und/oder örtlich ein oder setzen eine Bewilligung voraus.

Auf der anderen Seite ist dem Bundesrat bewusst, dass viele Menschen in der Schweiz mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern sehr positive Emotionen verbinden. Er ist deshalb der Ansicht, dass landesweite Einschränkungen der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht nötig und unverhältnismässig wären.


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