Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes: Postulatsbericht und Folgearbeiten

Bern, 24.01.2024 - Der Bundesrat will die fachlich sinnvollen und politisch unbestrittenen Punkte aus der gescheiterten Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetz (BGG) von 2018 in einer neuen Vorlage wieder aufnehmen und rasch umsetzen. Dies hält er in einem Postulatsbericht fest, den er an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 gutgeheissen hat. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Eine Evaluation der Bundesrechtspflege in den Jahren 2008-2013 hatte eine Fehlbelastung des Bundesgerichts aufgezeigt. Der bundesrätliche Revisionsentwurf von 2018, der diese Fehlbelastung beheben sollte, scheiterte jedoch in den eidgenössischen Räten. Mit dem Postulat 20.4399 Caroni "Für ein modernes Bundesgerichtsgesetz" wurde der Bundesrat beauftragt, Vorschläge für eine Modernisierung des Bundesgerichtsgesetz (BGG) auszuarbeiten.

In seinem Bericht zeigt der Bundesrat nun auf, welche Reformvorschläge aus der gescheiterten grossen Revision des BGG von 2018 aus seiner Sicht weiterhin sinnvoll und politisch mehrheitsfähig sind. Es handelt sich dabei um Änderungen redaktioneller, rechtstechnischer oder organisationsrechtlicher Natur. Sie betreffen beispielsweise den Abteilungsvorsitz, die Gerichtsbesetzung, die Mitteilung von Strafurteilen an die Opfer von Straftaten oder die Verjährung von Ersatzforderungen bei unentgeltlicher Rechtspflege. Das Konzept der sogenannt umfassenden Restkompetenzen, welches das Bundesgericht von einfachen Fällen entlasten sollte und welches unter anderem für das Scheitern des Revisionsentwurfs von 2018 verantwortlich war, wird deshalb in den kommenden Arbeiten nicht weiterverfolgt.   

Aufgrund dieser Analyse hat der Bundesrat beschlossen, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD zu beauftragen, bis Ende Dezember 2024 eine Vernehmlassungs­vorlage auszuarbeiten. Ziel einer solch "Kleinen BGG-Revision" ist es, die fachlich sinnvollen und politisch unbestrittenen Punkte der damaligen Vorlage rasch umzusetzen.


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