Erweiterte Melde- und Lagerpflicht essenzieller Heilmittel verbessert Versorgungslage

Bern, 11.01.2024 - Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) erweitert die Melde- und Lagerpflicht lebenswichtiger Arzneimittel. Die Zahl der Wirkstoffe, die der Meldepflicht unterliegen, steigt um mehr als 60% auf rund 320. Und künftig müssen für rund 120 Wirkstoffe Pflichtlager vorhanden sein, eine Zunahme um fast einen Viertel. Die Verordnungsänderungen, welche die Versorgungslage verbessern helfen, treten am 15. Januar 2024 in Kraft.

Die WL (Fachbereich Heilmittel) überprüft eigentlich alle zwei Jahre die Verordnungen zur Melde- und Lagerpflicht und passt sie an. Aufgrund der COVID-19-Pandemie musste auf die Überprüfung 2021/2022 verzichtet werden. Vier Jahre nach der letzten Überprüfung drängten sich daher etliche Ergänzungen auf.

Nun sind 124 Wirkstoffe neu der Meldepflicht unterstellt. Bei fünf Wirkstoffen wird die Meldepflicht aufgehoben. Damit gilt neu bei rund 320 Wirkstoffen eine Meldepflicht. Ist ein Wirkstoff per Verordnung meldepflichtig, müssen Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche der Meldestelle der WL gemeldet werden. Wer diese Wirkstoffe herstellt oder vertreibt muss auch informieren, wie lange die Versorgung gestört sein wird und ob es bis dahin alternative Heilmittel gibt. Die Meldestelle erfasst diese Angaben und informiert im Gegenzug alle Akteure regelmässig über den neuesten Stand der Versorgungssituation.

Bei der Überprüfung der Verordnungen ist zudem die Lagerpflicht auf 23 weitere Wirkstoffe ausgeweitet worden. Beim Wirkstoff Pethidin und Kombinationspräparaten wurde die Lagerpflicht aufgehoben. Damit gilt neu für rund 120 Wirkstoffe die Pflicht, strategische Reserven anzulegen. Kann der Markt in einer Mangellage die Versorgung nicht mehr selber sicherstellen, kann auf diese Pflichtlager zurückgegriffen werden.

Laufende Verbesserung der Versorgungslage

Die Ausweitung der Melde- und Lagerpflicht führt zu einem Mehraufwand sowohl bei der wirtschaftlichen Landesversorgung als auch bei den meldepflichtigen Unternehmen. Um diesen Mehraufwand bewältigen zu können, sollen die Prozesse künftig automatisiert werden. Mit der nun erfolgten umfangreichen Erweiterung der Melde- und Lagerpflicht wird das Risiko fehlender versorgungskritischer Arzneimittel reduziert.

Die Kantone sowie Organisationen im Gesundheitswesen und pharmazeutische Unternehmen waren im vergangenen Sommer zu den geplanten Anpassungen in der Melde- und Lagerpflicht befragt worden. Die Erweiterung der Melde- und Lagerpflicht war grundsätzlich begrüsst worden. Dennoch konnten nicht alle geäusserten Anliegen berücksichtigt werden. Diese fliessen aber in laufende Arbeiten ein, so etwa die Vorschläge, die Meldepflicht auf alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel auszuweiten oder die Pflichtlager von Seiten des Bundes finanziell zu unterstützen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation BWL
media@bwl.admin.ch, +58 467 32 20



Herausgeber

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
http://www.bwl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99667.html