Überwachungsmassnahmen der EU im Stahlsektor: Sendungen bis 2500 kg ab 1. Januar 2007 vom Lizenzverfahren befreit

Bern, 21.12.2006 - Die EU hat am 21. Dezember 2006 ihr System der statistischen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Drittländern um weitere drei Jahre, bis 31. Dezember 2009, verlängert. Gleichzeitig hat sie auf Antrag der Schweiz die Mindestmengen-Regel pro Sendung von 500 kg auf 2500 kg erhöht. Von dieser Toleranz profitieren insbesondere KMU. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Seit einigen Jahren verlangt die EU zur statistischen Überwachung der Einfuhren gewisser Stahlerzeugnisse aus Drittstaaten (wie die Schweiz) Einfuhrlizenzen. Das Lizenz-System stellt ein Hindernis für Exporteure von schweizerischen Stahlerzeugnissen - insbesondere KMU - dar, weil es wegen dem damit verbundenen administrativen Aufwand oft zu Verzögerungen und Mehrkosten in der Logistikkette führt. Die Schweiz setzt sich deshalb seit der Einführung des Systems für dessen Aufhebung oder zumindest für Erleichterungen ein, um die Belastungen für die betroffenen Unternehmen zu verringern und die bisherige Stellung der Schweizer Exporteure auf dem EU-Markt zu erhalten.

Mit dieser Änderung wird die Verordnung (EG) Nr. 76/2002 der Kommission vom 17. Januar 2002 über die Einführung einer vorherigen gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Drittländern bei unverändertem Deckungsbereich der Produkte bis 31. Dezember 2009 verlängert. Gleichzeitig wird auf Antrag der Schweiz die Mindestmenge für Sendungen, welche vom Einfuhrlizenz-Verfahren ausgenommen sind, von 500 kg auf 2500 kg erhöht.

Die ab 1. Januar 2007 gültige Toleranz bedeutet eine zusätzliche Erleichterung, insbesondere für KMU.


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