Der Bundesrat lehnt die «Umweltverantwortungsinitiative» ab

Bern, 10.01.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» an das Parlament verabschiedet. Die Initiative wäre mit massiven Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft verbunden. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Initiative zur Ablehnung und will ihr auch keinen Gegenvorschlag entgegenstellen. Vielmehr setzt er auf die bestehenden Bestimmungen und laufenden Gesetzgebungsarbeiten, um die natürlichen Ressourcen zu schonen.

Die im Februar 2023 von der «Allianz für Umweltverantwortung» eingereichte Initiative verlangt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz ihre durch den inländischen Konsum verursachte Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren stark reduzieren. Diese müsste so reduziert werden, dass die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten eingehalten werden. Es gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.

Bestehende Massnahmen weiterführen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Um die kurze und starre Frist von zehn Jahren einzuhalten, müsste die Schweiz rigorose Regulierungs- und Anreizmassnahmen treffen. Dies würde weitreichende wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Folgen haben. Produkte und Dienstleistungen für den Schweizer Markt müssten unter strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte, die für den ausländischen Markt bestimmt sind. Dies würde vor allem die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft, Energieversorgung, Mobilität sowie Kleidung und Wohnen betreffen. Ausserdem wäre die Umsetzung der Initiative mit zusätzlichen Vollzugskosten verbunden.

Der Bundesrat setzt stattdessen auf die bestehenden Bestimmungen, beispielsweise auf jene zur nachhaltigen Entwicklung in der Bundesverfassung. Bundesrat und Parlament haben bereits verschiedene Ziele gesetzt und Massnahmen eingeleitet, um die natürlichen Ressourcen zu erhalten, namentlich in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Klimapolitik, Agrarpolitik und nachhaltige Entwicklung. Der Bundesrat erachtet es als zielführender, diese Gesetzgebungs- und Strategieprozesse weiterzuführen.


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