Administrativuntersuchung zu fehlerhafter Berechnung bei eidgenössischen Wahlen: Bericht stellt keine Verletzung der Sorgfalts-pflicht fest

Bern, 22.12.2023 - Nach Feststellung der fehlerhaften Berechnung der aggregierten nationalen Parteistärken bei den eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober 2023 gab EDI-Vorsteher Alain Berset eine Administrativuntersuchung in Auftrag. Diese stellt im zuständigen Bundesamt für Statistik BFS keine offensichtlichen Sorgfalts-pflichtverletzungen fest. Der Bericht empfiehlt verschiedene Massnahmen. Das BFS hat nun den Auftrag zu prüfen, wie diese umgesetzt werden können. Das EDI hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 über die Re-sultate der Untersuchung informiert.

Bei den eidgenössischen Wahlen ist das BFS zuständig für die Erstellung der Wahlstatistik. Dazu gehören das Sammeln, Aufbereiten und Publizieren der Ergebnisse am Wahltag. Nach der Auszählung aller Kantone werden die kantonalen Resultate aggregiert und die nationalen Parteistärken als Statistik veröffentlicht. Hierbei kam es am 22. Oktober 2023 zur Publikation von fehlerhaften Ergebnissen. Das korrigierte Resultat der aggregierten nationalen Parteistärken wurde am 25. Oktober 2023 publiziert. EDI-Departementsvorsteher Alain Berset gab daraufhin eine Administrativuntersuchung in Auftrag. Der Bericht liegt nun vor.

Programmierfehler führte zu falscher Berechnung
Der Bericht bestätigt, dass ein Programmierfehler in einem Importskript der Grund für den Fehler war. Dieser führte dazu, dass in drei Kantonen Stimmen mehrfach gezählt wurden. Bei den eidgenössischen Wahlen wurden 13 verschiedene Datenstandards von den Kantonen eingesetzt. Für jeden Standard musste das BFS ein eigenes Importskript entwickeln. Der Bericht hält fest, dass die kantonalen und kommunalen Wahlergebnisse sowie die Sitzverteilung und die Gewählten vom Fehler nicht betroffen waren.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Qualitätssicherung und Kontrolle grundsätzlich sichergestellt wäre, im konkreten Fall aber teilweise nicht gegriffen habe. Der Bericht führt auf, dass die personellen Ressourcen in der betroffenen Sektion nicht ausreichend gewesen seien beziehungsweise mehr Kontrollpersonal nötig gewesen wäre. Dies hätte ausgiebigeres Testen im Vorfeld des Wahlsonntags und raschere Nachkontrollen erlaubt. Im Bericht werden keine offensichtlichen Sorgfaltspflichtverletzungen festgestellt, auch andere Dienstpflichts- oder Vertragsverletzungen lägen nicht vor.

Empfehlungen zur Optimierung der Prozesse
Der Bericht schliesst mit Empfehlungen zur Optimierung der Prozesse und Abläufe, um Fehler künftig zu verhindern. So sollen etwa die kantonalen Datenlieferungen standardisiert werden. Das BFS soll überdies die Personalorganisation in der betroffenen Sektion überprüfen und anpassen und die eingesetzten technischen Lösungen reevaluieren. Das EDI hat dem BFS den Auftrag erteilt zu prüfen, wie diese Empfehlungen umgesetzt werden können.


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