Eidgenössische Qualitätskommission: Der Bundesrat genehmigt die Jahresziele 2024

Bern, 22.12.2023 - An seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 hat der Bundesrat den Jahresbericht der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen und die Jahresziele für das Jahr 2024 gutgeheissen. Im Vordergrund steht die Fortsetzung verschiedener nationalen Programme, wie die Qualitätsentwicklung in den Alters- und Pflegeheimen sowie bei Sepsis, und eine Studie über unerwünschte Ereignisse im Gesundheitssystem. Die EQK unterstützt auch Massnahmen, die den Abschluss von Qualitätsverträgen fördern.

Der Bundesrat hat im Jahr 2021 die EQK eingesetzt, um die Qualität der Leistungen zu fördern. Sie ist eine ausserparlamentarische Expertenkommission mit 15 Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens. Sie unterstützt den Bundesrat bei der Qualitätsentwicklung der Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Das Jahr 2022 war das erste vollständige Arbeitsjahr der EQK. Sie hat viel Zeit für die Vernetzung mit den Akteuren investiert. Der Einbezug der Patientinnen und Patienten ist der EQK wichtig. Von den 47 Finanzhilfegesuchen hat die EQK im Jahr 2022 elf Projekte mit einer Gesamtsumme von rund 5 Millionen Franken unterstützt. Die bewilligten Projekte und ihr Beitrag zu den Zielen des Bundesrates sind im Kapitel 10 des Jahresberichts zusammengefasst. Für die nationalen Programme zur Qualitätsentwicklung wurden knapp 10 Millionen Franken gesprochen.

Der Bundesrat hat die 13 Jahresziele für das Jahr 2024 genehmigt. Mit diesen Zielen soll einerseits die bisherige Arbeit der EQK fortgesetzt werden und anderseits soll den Zielen des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung Rechnung getragen. Die Umsetzung von Qualitätsverträgen zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer bleibt ebenfalls prioritär.


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