Neue Zollansätze für libanesische Waren per 1. Januar 2007

Bern, 21.12.2006 - Nach der Ratifizierung des EFTA-Freihandelsabkommens und des Agrarabkommens mit der Schweiz durch den Libanon, treten neue Zollansätze für Waren mit libanesischem Ursprung per 1. Januar 2007 in Kraft.

Der Libanon hat das Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten und das bilaterale Agrarabkommen mit der Schweiz ratifiziert. Die neuen Zollansätze für Waren mit libanesischem Ursprung werden auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen bereits am 28. Juni 2006 genehmigt.

Industrieerzeugnisse mit libanesischem Ursprung können ab 1. Januar 2007 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Gleichzeitig werden die auf bestimmten Agrarprodukten zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft gesetzt. Die bisher für libanesische Ursprungswaren gewährten Zollpräferenzen des Allgemeinen Präferenzensystems zugunsten der Entwicklungsländer entfallen am 31. Dezember  2006.


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