Vernehmlassung zur Stärkung der Kinderrechte eröffnet

Bern, 15.12.2023 - Der Bundesrat will die Kinderrechte stärken. Dafür soll eine nationale Kinderrechtsorganisation Wissen vermitteln, Behörden beraten und die zahlreichen Akteure auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene vernetzen. Mit der Anpassung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) soll die Grundlage dafür geschaffen werden, diese Aufgaben einer geeigneten Organisation zu übertragen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Die von der Schweiz ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, dass Kinder bezüglich ihrer Rechte informiert und beraten werden, sowie ihr Zugang zur Justiz sichergestellt wird. Mit der Anpassung der KJFV will der Bundesrat sicherstellen, dass wichtige Aufgaben zur Stärkung der Kinderrechte, die sinnvollerweise auf nationaler Ebene zu leisten sind, erfüllt werden. Er kommt damit dem Hauptanliegen der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» nach, Kinder in der ganzen Schweiz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese Aufgaben umfassen:

  • die Erarbeitung und Bereitstellung von Fachwissen;
  • Analysen zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz;
  • die Beratung von Behörden; sowie
  • die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Bereich der Kinderrechte.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die Revision der Verordnung eröffnet. Sie dauert bis zum 29. März 2024.


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Astrid Wüthrich
Vizedirektorin und Leiterin Geschäftsfeld
Familie, Generationen und Gesellschaft
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