Bundesrat setzt neues Seilbahnrecht auf Anfang 2007 in Kraft

Bern, 21.12.2006 - Der Bundesrat hat das neue Seilbahngesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt und gleichzeitig eine neue Seilbahnverordnung erlassen. Neu werden Plangenehmigung, Konzession und Baubewilligung am Ende eines einheitlichen Verfahrens gemeinsam erteilt. Bislang war für eidgenössisch konzessionierte Seilbahnen neben der Konzession und der Plangenehmigung noch eine kantonale Baubewilligung erforderlich.

Seilbahngesetz und -verordnung sorgen für eine klare Zuständigkeitsabgrenzung zwischen eidgenössisch konzessionierten und kantonal bewilligten Seilbahnen: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist zuständig für gewerbsmässig betriebene Seilbahnen, die für den Transport von mehr als acht Personen je Fahrtrichtung zugelassen sind. Die Kantone sind zuständig für Kleinseilbahnen (bis zu acht Personen pro Fahrtrichtung), Skilifte und für alle nicht gewerbsmässig betriebenen Seilbahnen.

Das Seilbahngesetz wurde von den eidgenössischen Räten am 23. Juni 2006 verabschiedet. Der Bundesrat hat es an seiner Sitzung vom Donnerstag auf Anfang 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig erliess er eine neue Seilbahnverordnung, welche die notwendigen Ausführungsbestimmungen zum Seilbahngesetz enthält. Das BAV hatte im Sommer 2006 eine Anhörung der interessierten Kreise zur neuen Verordnung durchgeführt.


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