Ratifikation der UNESCO-Konvention über immaterielles Kulturerbe: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 21.12.2006 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes eröffnet. Die von der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 verabschiedete Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen und die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2007.

Die UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes bezweckt die Erhaltung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdruckformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk. Mit der Konvention werden die bestehenden internationalen Übereinkommen im Kulturbereich durch neue Bestimmungen zum immateriellen Kulturerbe wirksam bereichert und ergänzt.

Ziel der Konvention ist die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes sowie die Stärkung des Bewusstseins für dessen Bedeutung. Die Vertragsstaaten der Konvention sind aufgefordert, auf nationaler Ebene und im Rahmen internationaler Zusammenarbeit günstige Rahmenbedingungen für die Praxis und Überlieferung traditioneller kultureller Ausdrucksformen zu schaffen. Auf internationaler Ebene sieht die Konvention die Schaffung einer repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vor. Zur Finanzierung von Projekten und Programmen zur Bewahrung und Förderung wird ein Fonds für das immaterielle Kulturerbe eingerichtet.

Auch wenn der Begriff des „immateriellen Kulturerbes“ in der Schweiz selten verwendet wird, ist die Erhaltung und die Förderung traditioneller kultureller Ausdrucksformen durch die Unterstützung von Kulturveranstaltungen, durch die Förderung von Kulturvermittlung und durch Beiträge an Kulturschaffende fest in der staatlichen Kulturförderung verankert. Deshalb stärkt und bekräftigt die Konvention die in der Schweiz bestehenden Massnahmen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. März 2007. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen beim Bundesamt für Kultur eingereicht werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.


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