Ratifikation der UNESCO-Konvention über kulturelle Vielfalt: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 21.12.2006 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eröffnet. Die von der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2005 verabschiedete Konvention schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2007.

Die UNESCO-Konvention über kulturelle Vielfalt bezweckt den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und die Bestätigung des Rechts aller Staaten, Bestimmungen in diesem Sinne zu erlassen. Es geht insbesondere um die Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Förderung und Verbreitung von Kultur: Die Konvention anerkennt die Besonderheit und die doppelte Bedeutung von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identitäten, Werten und Sinn und als Objekte mit kommerziellem Wert. Weiter wird in der Konvention das Prinzip des Medienpluralismus und des öffentlichen Rundfunks bekräftigt. Schliesslich wird die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen von Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt hervorgehoben.

Die kulturelle Vielfalt ist für die Schweiz von höchster Bedeutung. Als Teil unseres Staatsverständnisses ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Schweiz hat daher die Bemühungen um die Erarbeitung der Konvention von Anfang an unterstützt. An der 33. Generalkonferenz der UNESCO hat sich die Schweiz für die Verabschiedung der Konvention ausgesprochen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. März 2007. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen beim Bundesamt für Kultur eingereicht werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.


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