Rückerstattungen der Mineralölsteuer werden beibehalten

Bern, 08.12.2023 - Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 den Bericht über die Mineralölsteuerrückerstattung zur Kenntnis genommen. Die Überprüfung wurde vor dem Hintergrund der laufenden Revision des CO2-Gesetzes und internationaler klima- und handelspolitischer Entwicklungen in Auftrag gegeben. Der Bundesrat beschloss, die Rückerstattungen zugunsten bestimmter Branchen unverändert beizubehalten.

Gemäss geltendem Mineralölsteuergesetz (MinöStG) wird die Steuer zugunsten bestimmter Branchen teilweise rückerstattet. Die Aufhebung der Rückerstattung an konzessionierte Transportunternehmen ist bereits Gegenstand aktuellen Beratungen im Parlament zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024. In internationalen Verhandlungen beteiligt sich die Schweiz an Bestrebungen, Subventionen zugunsten von fossilen Energien einzuschränken. In diesem Kontext hatte der Bundesrat das WBF beauftragt, die Rückerstattungen zugunsten der Land- und Forstwirtschaft, der Pistenfahrzeuge, des Naturwerkstein-Abbaus, der Berufsfischerei und gewisser stationärer Verwendungen von Treibstoffen zu überprüfen.

Gemäss den Ergebnissen der Regulierungsfolgenabschätzung wäre die zu erwartende Reduktion der CO2-Emissionen durch die Aufhebung oder Reduzierung der Rückerstattung sehr gering. Dies ist vor allem auf das Fehlen alternativer Technologien in häufig spezialisierten Anwendungen und auf speziellem Gelände bei den betroffenen Branchen zurückzuführen. Gleichzeitig haben die Rückerstattungen für die betroffenen Branchen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Auf der Basis dieser Ergebnisse hat der Bundesrat beschlossen, die Rückerstattungen unverändert beizubehalten.


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