Grundlagen für die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr bei schwerer Strommangellage

Bern, 08.12.2023 - Die Schweizerische Post soll auch bei länger andauernder Stromknappheit wenn immer möglich ihre Aufträge für die Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr aufrechterhalten. Kommt es jedoch aufgrund von angeordneten Stromsparmassnahmen zu Einschränkungen der Grundversorgung, so sollen der Post keine Sanktionen drohen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Die Post ist gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten sicherzustellen. Hierfür sieht die Postgesetzgebung Angebots- und Qualitätsvorgaben vor.

Im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Strommangellage hat der Bundesrat sogenannte Bewirtschaftungsmassnahmen erarbeitet, die die Nachfrage lenken und den Stromverbrauch reduzieren sollen.

Die «Kontingentierung» und «Sofortkontingentierung» richten sich an Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh. Die Post betreibt rund 120 Standorte mit einem solchen Jahresverbrauch, die als Grossverbraucher unter die Kontingentierung fallen. Mit dem vorgesehenen Multi-Site-Verbraucher-Ansatz kann die Post ihre Stromkontingente eigenständig bewirtschaften. Dies ermöglicht ihr die Dienstleistungen in der Grundversorgung mit gewissen Einschränkungen bei Angebot und Qualität aufrechtzuerhalten. Für diesen Fall muss die Post jedoch von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können, ohne Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden befürchten zu müssen.

Der Bundesrat will daher mittels Verordnung regeln, in welchem Umfang die Post die Grundversorgung bei Eintritt einer schweren Strommangellage aufrechterhalten muss. Damit wird die Bevölkerung rechtzeitig über die (reduzierte) Dienstleistungsqualität der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten informiert und eine Sanktionierung der Post wegen Nichteinhaltung der Grundversorgung vermieden. Es wird also Rechtssicherheit für die Post und deren Kundschaft geschaffen.

Interessierte Kreise können bis 22. Februar 2024 im Rahmen der Vernehmlassung dazu Stellung nehmen.


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