Bundesrat genehmigt Entsorgungsprogramm der Nagra

Bern, 08.12.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 das Entsorgungsprogramm 2021 der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) genehmigt und eine entsprechende Verfügung erlassen. Gleichzeitig hat der Bundesrat den «Bericht über das Entsorgungsprogramm 2021 der Entsorgungspflichtigen» zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet.

Das Entsorgungsprogramm wurde Ende 2021 von der Nagra eingereicht. Die Resultate der Überprüfung durch das Bundesamt für Energie (BFE), das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) wurden im Mai 2023 publiziert.

Das ENSI und das BFE stellten fest, dass die Nagra mit dem Entsorgungsprogramm 2021 den gesetzlichen Auftrag der Entsorgungspflichtigen erfüllt und die vom Bundesrat im Jahr 2018 gemachten Auflagen zum Entsorgungsprogramm 2016 grösstenteils umgesetzt hat. Die KNS bestätigte die formale Vollständigkeit des Entsorgungsprogramms und dass das ENSI das Entsorgungsprogramm detailliert überprüft hat.

Die aktuellen, von BFE, ENSI und KNS empfohlenen Auflagen hat der Bundesrat in seiner Verfügung zum Entsorgungsprogramm 2021 festgelegt. Mit dem «Bericht über das Entsorgungsprogramm 2021 der Entsorgungspflichtigen» erfüllt der Bundesrat seinen im Kernenergiegesetz festgelegten Auftrag, der Bundesversammlung regelmässig Bericht über das Entsorgungsprogramm zu erstatten.

Das Entsorgungsprogramm
Das Kernenergiegesetz verlangt von den Entsorgungspflichtigen, alle fünf Jahre ein aktualisiertes Entsorgungsprogramm vorzulegen. Dieses gibt einen Gesamtüberblick über die Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zum Verschluss der geologischen Tiefenlager und dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen, um deren langfristige Sicherheit sicherzustellen. Das Entsorgungsprogramm ist zudem eine Grundlage für die Kostenstudien, mit denen die Kosten der Stilllegung und Entsorgung alle fünf Jahre neu berechnet werden. Diese Kosten fliessen in den Finanzplan des Entsorgungsprogramms ein. Das Entsorgungsprogramm wird von den zuständigen Bundesstellen BFE, ENSI und KNS geprüft. Es muss durch den Bundesrat genehmigt werden, der allfällige Auflagen verfügen kann. Der Bundesrat erstattet dem Parlament regelmässig Bericht über das Programm.


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