Die Schweiz übergibt ein Kulturgut aus der hellenistischen Zeit an Libyen

Bern, 05.12.2023 - Die Direktorin des Bundesamts für Kultur (BAK), Carine Bachmann, hat heute in Bern der Libyschen Botschaft in der Schweiz die Marmorskulptur des Kopfes einer jungen Frau übergeben. Das bedeutende archäologische Kulturgut war in einem Strafverfahren im Kanton Genf eingezogen worden. Die Restitution erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer.

Die 19 cm hohe Skulptur datiert aus der Zeit zwischen dem 1. Jahrhundert v. Chr. und dem 1. Jh. n. Chr. Sie stammt höchstwahrscheinlich aus der archäologischen Stätte der antiken Stadt Kyrene in der Region Kyrenaika im heutigen Libyen. Aufgefunden wurde sie 2013 im Rahmen einer Zollkontrolle in einem Zollager in Genf. Auf eine Anzeige des Zolls hin wurde 2016 ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf eingeleitet, das zur Einziehung des Objektes führte. Dies aufgrund des hinreichend erhärteten Verdachts auf eine Herkunft aus einer Raubgrabung. Es verstösst gegen das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG), gestohlene oder geplünderte Kulturgüter in die Schweiz einzuführen oder in einem Zolllager einzulagern. Das KGTG ist seit 2005 in Kraft. Wo genau das Objekt gefunden wurde und auf welchem Weg es in die Schweiz gelangte, konnte im Rahmen des Strafverfahrens indessen nicht geklärt werden.

Die Skulptur ist vollständig von einer rötlichen Patina überzogen, die auf ihre Herkunft hinweist, denn die Kyrenaika ist eine der wenigen Regionen des Mittelmeerraums, in denen «terra rossa» und Marmor dieser Qualität vorkommen. Das Kulturgut ist ein greifbares Zeugnis der hellenistischen Expansion in Nordafrika.

Libyen und insbesondere seine UNESCO Welterbestätten wie Kyrene sind stark von Plünderung und Zerstörung bedroht. 2015 veröffentlichte der Internationale Museumsrat (ICOM) eine so genannte Rote Notfall-Liste der gefährdeten Antiken Libyens um gegen die Zerstörung und den illegalen Handel mit Kulturgütern vorzugehen.. 

Die Schweiz und Libyen sind beide Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Das KGTG setzt die Konvention in nationales Recht um.


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Fabienne Baraga, Leiterin Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer
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