Bund nimmt vorbeugende Leistungen gegen Brust- und Eierstockkrebs in den OKP-Leistungskatalog auf

Bern, 01.12.2023 - Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt ab 2024 die Kosten für die vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernung bei bestimmten Hochrisikogenen. Dies dient der Vorbeugung von Brust- und Eierstockkrebs bei Personen mit stark erhöhtem Risiko für diese Erkrankungen.

In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird die Vergütung von Leistungen durch die OKP geregelt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat verschiedene Änderungen beschlossen, die im nächsten Jahr in Kraft treten. So wird der Leistungskatalog in Bezug auf die vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernung (risikoreduzierende Mastektomie und Adnexektomie) erweitert. Die operative Entfernung der Brust und/oder der Eierstöcke sowie Eileiter sind Massnahmen zur Vorbeugung von Krebs. Bisher wurden beide Eingriffe nur bei Vorliegen von zwei spezifischen Genmutationen vergütet. In den letzten Jahren wurde ein Erweiterungsbedarf bezüglich weiteren Hochrisikogenen gemeldet. Deshalb werden ab dem 1. Januar 2024 die Indikationen erweitert und die entsprechenden Gene in einem Referenzdokument aufgeführt. Ebenfalls gilt neu eine genetische Beratung als explizite Voraussetzung für die Vergütung. Die Änderungen wurden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachgesellschaften erarbeitet.

Vorbeugung von HIV-Infektionen

Ebenfalls werden ab dem 1. Juli 2024 die Leistungen der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) bei Personen mit stark erhöhtem Risiko im Rahmen des Programms «SwissPrEPared» von der OKP übernommen. Dies ist eine Massnahme des neuen nationalen Programms «Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragene Infektionen (NAPS)». HIV-PrEP beugt dem Risiko einer HIV-Infektion durch ungeschützten Geschlechtsverkehr wirksam vor. Die Leistung HIV-PrEP umfasst die medizinische Beratung, die notwendigen Laborkontrollen sowie das Arzneimittel. Die Leistung HIV-PrEP wird bis zum 31. Dezember 2026 unter der Auflage der Evaluation befristet in den Leistungskatalog aufgenommen. Die Evaluation dient dazu, offene Fragen zur Entwicklung der Anzahl Teilnehmenden und der Auswirkungen der HIV-PrEP auf die Infektionszahlen zu beantworten.

Weitere Anpassungen

 
Zudem wird die Liste der ärztlichen Leistungen (Anhang 1 der KLV) im Gebiet der Kardiologie erweitert. Ab dem 1. April 2024 werden für Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener chronischer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) die Kosten der Betreuung mittels Telemedizinprogrammen übernommen. Um die Prognose und Therapie dieser Personen zu verbessern und stationäre Behandlungen zu vermeiden, ist eine engmaschige Betreuung notwendig, die die konventionelle ambulante Präsenzversorgung oftmals nicht leisten kann. Telemedizinprogramme sind eine wirksame Alternative dazu. Sie bestehen aus den Elementen «Telemonitoring» (z.B. tägliche Erfassung des Körpergewichts mittels elektronischer Waage), «Telecoaching» (regelmässige Schulungen zum Krankheitsbild, der Medikation, Präventions- und Bewältigungsstrategien) und Interventionen durch Fachpersonen, wenn kritische Veränderungen bemerkt werden.

Der Antrag um Aufnahme der minimalinvasiven Glaukom-Chirurgie (MIGS) in den Leistungskatalog wird abgelehnt. Unter MIGS versteht man eine Reihe von Leistungen zur Therapie des Glaukoms (Grüner Star). Aufgrund von unzureichenden Daten über die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Leistung wird die Kostenübernahme für diese Leistung abgelehnt.

Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge vorgenommen worden.


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