Bundesrat will Sportförderung weiterentwickeln

Bern, 29.11.2023 - Der Bundesrat will die Sportförderung weiterentwickeln. Dabei geht es etwa um mögliche ergänzende Unterstützungen für Sportanlagen und Sportgrossanlässe, eine Verstärkung des Förderprogramms J+S oder die Einführung der Strafbarkeit des Selbstdopings. Die Stossrichtungen erfordern eine Revision des Sportförderungsgesetzes. Der Bundesrat hat seiner Sitzung vom 29. November das VBS beauftragt, bis 2025 eine Vorlage zu erarbeiten.

Die Sport- und Bewegungsaktivität der Schweizer Bevölkerung nimmt zu. Damit verbunden sind steigende Bedürfnisse an Bewegungsraum und Infrastruktur. Gleichzeitig führen gesellschaftliche Entwicklungen zu höheren Erwartungen an den Sport und auch an die Sportförderung des Bundes. Diese soll deshalb weiterentwickelt werden. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Aussprachepapier des VBS zur Kenntnis genommen. Er hat das VBS beauftragt, das aktuelle Sportfördergesetz aus dem Jahr 2012 zu revidieren und bis Ende 2025 eine Vorlage für die zukünftige zeitgerechte Breiten- und Leistungssportförderung zu erarbeiten.

Breitensport: Der Raum wird eng

Im Bereich des Breitensports wirken sich sowohl die zunehmende Sportaktivität der Bevölkerung wie auch der Trend zum individuellen Sporttreiben aus: Zunehmende Nutzungskonflikte beispielsweise oder der steigende Bedarf nach öffentlichem Sport- und Bewegungsraum, zusätzlichen Sporthallen, Fussballfeldern und anderen Sportinfrastrukturen sind die Folge. Ebenso ist abzuklären, wie das Förderprogramm Jugend+Sport (J+S) noch mehr Kinder erreichen kann. Die Revisionsarbeiten sollen demnach hauptsächlich folgende Stossrichtungen prüfen und präzisieren:

•    Unterstützung innovativer Sportanlagen durch den Bund: Die Rolle des Bundes bei der Sicherstellung des öffentlichen Zugangs zu Bewegungsräumen wird geklärt; in Folge dessen wird die Möglichkeit von Investitionsbeiträgen an innovative Anlagen für den Breitensport geprüft.
•    Investitionsbeiträge an drei bis vier dezentrale Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums: Auf diese Weise soll der Bund Schneesportlager ergänzend fördern können.
•    Weiterentwicklung J+S: Hier geht es um eine mögliche Senkung der Altersgrenze von 5 auf 4 Jahre sowie die Öffnung des Programms für Sportanbieter ausserhalb der klassischen Sport- oder Jugendvereine. Dabei gilt der hohe J+S-Qualitätsanspruch an Ausbildung, Sportausübung und Sicherheit.

Leistungssport: Investitionen in Sportanlagen und Grossanlässe

•    Der Bund kann bereits heute internationale Sportgrossanlässe wie Welt- oder Europameisterschaften unterstützen. Mit der Gesetzesrevision wird geprüft, ob künftig auch wiederkehrende Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung finanziell gestützt werden könnten. Das Parlament hat diese Möglichkeit im Juni 2023 für Veranstaltungen von 2025 bis 2029 bereits beschlossen.
•    Ebenfalls wird eine neue gesetzliche Grundlage geprüft, wonach künftig auch der Betrieb, nicht wie bisher ausschliesslich der Bau, von Sportanlagen von nationaler Bedeutung unterstützt werden soll. Dies würde eine Erweiterung des Nationalen Sportanlagenkonzepts NASAK nach sich ziehen.

Massnahmen zugunsten ethischen Sports

•    Auch Selbstdoping soll künftig strafbar sein und die Strafbestimmungen des Sportfördergesetzes entsprechend erweitert werden. Basis hierzu bildet der Bericht des Bundesrates zu einem Postulat aus dem Parlament (Po. Dobler). Heute wird der Eigenkonsum von Dopingsubstanzen nicht strafrechtlich verfolgt. Fehlbare Sportlerinnen und Sportler haben ausschliesslich Sanktionen durch das Sportsystem (bspw. Sperre) zu befürchten.
•    Die Rolle von Bund und Kantonen bei der Durchsetzung der Kinderrechtskonvention im Sportbereich soll geklärt werden. Zudem wird analysiert, ob die Ethik- und Governanzvorgaben, die seit März 2023 auf Verordnungsstufe geregelt sind, auf Gesetzesebene verankert werden sollen.

Weitere Stossrichtungen der Revision betreffen die Eidgenössische Hochschule für Sport EHSM in Magglingen (Numerus Clausus für die Studienzulassung, Drittmittelverwendung) und Themen des Datenschutzes.

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Ende 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Sportförderungsgesetzes zu erarbeiten und die für die Umsetzung nötigen Ressourcen abzuschätzen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation BASPO
+41 58 467 61 33



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

Bundesamt für Sport
http://www.baspo.admin.ch/

Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM
https://www.ehsm.admin.ch/de

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99054.html