Pilotversuch zur sportlichen Leistungsfähigkeit der Angehörigen der Armee: Änderung der Verordnung über militärische und andere Informationssysteme im VBS

Bern, 29.11.2023 - Der Bundesrat hat am 29. November 2023 eine Änderung der Verordnung über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIV) gutgeheissen. Diese ermöglicht der Armee die Durchführung eines Pilotversuchs, in dessen Rahmen die sportlichen Leistungen der Armeeangehörigen ausgewertet werden. Die Änderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bleibt bis zum 31. Dezember 2028 gültig.

Die Gruppe Verteidigung lanciert in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) einen Pilotversuch mit dem Titel «Fit on Duty». Ziel ist die wissenschaftliche Evaluation der sportlichen Leistungsfähigkeit der Armeeangehörigen und des militärischen Personals. Die Überwachung der Entwicklung der physischen und psychischen Verfassung der Armeeangehörigen von der Rekrutierung bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht soll die Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit während der gesamten Militärlaufbahn, die Früherkennung von kritischen Gesundheitszuständen sowie die Verhütung von Unfällen und Verletzungen ermöglichen.

Mit dem Pilotversuch möchte die Schweizer Armee ein Informationssystem einführen, das die Gesundheitsdaten der Armeeangehörigen und des militärischen Personals in Echtzeit analysiert. Sie möchte sich die Vorteile von Informationen zunutze machen, die über Sensoren gesammelt werden, ähnlich wie das beispielsweise mit «Smart Watches» funktioniert.

Änderung der MIV für die Dauer des Pilotversuchs

Entsprechend den Anforderungen für Pilotversuche ist die vom Bundesrat gutgeheissene Änderung der Verordnung über militärische und andere Informationssysteme im VBS auf fünf Jahre befristet. Wie es der Prozess für die Bewilligung eines Pilotversuchs vorschreibt, wurde der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte konsultiert; dieser gab eine positive Stellungnahme ab. Die für eine Fortführung des Pilotversuchs notwendigen Bestimmungen müssten bis zum 31. Dezember 2028 in das Bundesgesetz über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIG) integriert werden.


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