Postulatsbericht zu den Instrumenten gegen die Verbreitung von extremistischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen

Bern, 08.12.2023 - Das geltende Recht verfügt über griffige Instrumente, um gegen das Sicherheitsrisiko des gewalttätigen Extremismus vorzugehen. Dies gilt sowohl bei islamistischem Extremismus als auch bei extremistischem Gedankengut anderer Religionen oder Weltanschauungen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 in Antwort auf einem Postulat gutgeheissen hat. Er hatte zudem eine Woche früher entschieden, das Recht um ein Verbot der Hamas zu ergänzen.

Im Rahmen des Postulats 21.3451 hat der Ständerat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob zur Eindämmung von islamistischem Extremismus spezifische Gesetze notwendig sind. Namentlich hat der Bundesrat im Auftrag des Ständerates ein öffentliches Register sowie eine Bewilligung für Imame und ein Verbot der Auslandfinanzierung von Moscheen geprüft.

Mit der vom Bundesrat am 22. November beschlossenen Ausarbeitung eines Gesetzes über das Verbot der Hamas werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um gezielte Massnahmen gegen Aktivitäten der Terrororganisation und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer in der Schweiz ergreifen zu können.

Im Postulatsbericht vom 8. Dezember 2023 hält der Bundesrat die wichtige präventive Rolle, die der Eindämmung der Verbreitung von gewalttätig-extremistischem oder terroristischem Gedankengut bei der Bekämpfung von Gewaltextremismus und Terrorismus zukommt, fest. Er kommt hierbei zum Schluss, dass die Schweiz namentlich mit dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Nachrichtendienstgesetz (NDG) grundsätzlich über wirksame Instrumente verfügt, um gegen die Verbreitung von gewalttätigem Extremismus und Hassreden vorzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um islamistischen Extremismus oder um extremistisches Gedankengut anderer Religionen oder Weltanschauungen handelt.

Instrumente, die sich auf eine spezifische Religion konzentrieren, wären hingegen diskriminierend und würden gegen die Bundesverfassung verstossen. Weiter erachtet der Bundesrat die im Postulat vorgeschlagenen Massnahmen als ungeeignet, um die Verbreitung von extremistischem Gedankengut und Hassreden aufzuhalten. Diese werden seit einigen Jahren kaum mehr im Umfeld von Gotteshäusern verbreitet, sondern vielmehr im privaten Umfeld oder im Internet. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat derzeit eine verstärkte Kontrolle von Imamen sowie ein Verbot der Auslandfinanzierung von Moscheen ab.

Er begrüsst aber explizit die von den Kantonen und Gemeinden ergriffenen Initiativen für einen Dialog zwischen den Behörden und den Religionsgemeinschaften. So leisten die Anlauf- und Fachstellen für Extremismusprävention, Religionsfragen, Beratungen und Integrationsprojekte wichtige Arbeit, damit sich extremistisches Gedankengut nicht verbreitet.

Der Bundesrat beobachtet – gerade im Lichte des Terrorangriffs der Hamas auf Israel und die seither zu beobachtende Zunahme antisemitischer und islamfeindlicher Bekundungen in der Schweiz – weiterhin die Entwicklung und wird bei Bedarf weitergehende Massnahmen prüfen.


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