Energie: Bundesrat will Transparenz und Aufsicht im Energiegrosshandel verstärken

Bern, 29.11.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten verabschiedet. Das neue Gesetz verpflichtet die Marktteilnehmer, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Zudem enthält es ein Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. Es dient dazu, mehr Transparenz zu schaffen, die Aufsicht zu stärken und das Vertrauen in die Integrität dieser Märkte zu festigen.

Das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz auf den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) soll das dringliche Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen ablösen. Dieses wurde notwendig, nachdem es auf den europäischen Energiemärkten seit Ende 2021 zu hohen Preisausschlägen gekommen ist. Es ermöglicht systemkritischen Schweizer Stromunternehmen, Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zu beziehen. Das dringliche Gesetz ist auf Ende 2026 befristet.

Das neue Gesetz richtet sich in erster Linie die Teilnehmer am Schweizer Markt. Betroffen sind Unternehmen, die im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft und der Betreiber des Gastransportnetzes sowie sehr grosse Endverbraucher. Ihnen wird eine Reihe von Pflichten auferlegt: Sie müssen sich bei der Aufsichtsbehörde ElCom registrieren lassen, der ElCom die für die Marktaufsicht notwendigen Informationen über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu schweizerischen Energiegrosshandelsprodukten übermitteln und ihre Insiderinformationen veröffentlichen.

Aufgrund dieser Daten kann die ElCom die Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der Unternehmen besser beurteilen und ihre Aufsichtsaufgaben wirksam erfüllen. Die neuen Regelungen lehnen sich stark an die geltenden Regelungen der EU an. Es sind Transparenzvorgaben, die von Schweizer Energieunternehmen im europäischen Handel bereits heute gegenüber den europäischen Behörden erfüllt werden müssen.

Zur Ablösung des dringlichen Gesetzes ist eine weitere Vorlage in Vorbereitung. Sie soll organisatorische Aufgaben im Bereich Risikomanagement, die Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen sowie das Business Continuity Management regeln.


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