Bundesrat will Nationalstrassengeschäft weiter optimieren

Bern, 22.11.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 das UVEK beauftragt, die Internalisierung von Leistungen der Bauherrenunterstützungen für das Nationalstrassengeschäft in kleinem Rahmen zu testen.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Jahr 2008 verantwortlich für das Nationalstrassenwesen. Ende 2021 hat der Bundesrat auf eine Auslagerung der operativen Ausgaben des Nationalstrassenwesens aus der Bundesverwaltung verzichtet, aber die Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten ohne Auslagerung in Auftrag gegeben.

Risikominderung im Projektgeschäft des ASTRA

Um die operative Aufgaben des Projektmanagements wahrnehmen zu können, engagiert das ASTRA externe Bauherrenunterstützer. Damit wird ein Teil des Wissens und der Kontrolle über die Bauprojekte und des Beschaffungswesens externalisiert. Eine Internalisierung dieser Leistungen würde damit verbundene Risiken senken. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Internalisierung dieser Leistungen in einem ersten Schritt in kleinem Rahmen zu testen. 2027 wird er Bilanz ziehen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Weitere Optimierung des Verkehrsmanagements

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Verkehrsmanagementanlagen der Nationalstrassen künftig zentralisiert durch das ASTRA zu bedienen sind. Davon ausgenommen sind die Anlagen in den Gebieten der drei regionalen Leitzentralen in den Kantonen Genf, Waadt und Zürich, welche weiterhin im Auftrag des ASTRA handeln.


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