Der Bundesrat bewilligt den Einsatz von E-Voting im Kanton Graubünden
Bern, 22.11.2023 - An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat dem Kanton Graubünden eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 8. März 2026. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 3. März 2024.
Mit dem heutigen Entscheid ermöglicht der Bundesrat dem Kanton Graubünden die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe. Dabei setzt der Kanton Graubünden dasselbe E-Voting-System der Schweizerischen Post ein, das bereits in den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau zum Einsatz kommt. Die Kantone und die Bundeskanzlei ziehen eine positive Bilanz zu den bisherigen Einsätzen dieses Systems an der Abstimmung vom 18. Juni 2023 und an den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023.
Im Kanton Graubünden soll E-Voting den In- und Auslandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase können sich die Stimmberechtigten von sechs Pilotgemeinden für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Für die erste Abstimmung vom 3. März 2024 beantragt der Kanton die Zulassung von rund 12’000 Stimmberechtigten. Gemeinsam mit den Stimmberechtigten, die in den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau elektronisch abstimmen können, werden an der Abstimmung vom 3. März 2024 voraussichtlich rund 77’000 Stimmberechtigte zu E-Voting zugelassen sein. Dies entspricht etwa 1.4 % aller Schweizer Stimmberechtigten.
Gestützt auf seine kantonalrechtlichen Grundlagen stellt Graubünden Personen, die sich für eine elektronische Stimmabgabe registrieren, die Abstimmungserläuterungen ausschliesslich elektronisch zur Verfügung. Hingegen werden sie ihren Stimmrechtsausweis weiterhin per Post erhalten. Mit dem Stimmrechtsausweis können die Stimmberechtigten einzig den elektronischen Stimmkanal benutzen. Möchten sie ihre Stimme brieflich oder persönlich an der Urne abgeben, können sie dies bei ihrer Gemeinde verlangen. An- und Abmeldungen für E-Voting sind vor jedem Urnengang möglich.
Das E-Voting-System und dessen Betrieb werden kontinuierlich weiterentwickelt und überprüft. Die Bundeskanzlei hat erneut Überprüfungen bei unabhängigen Expertinnen und Experten in Auftrag gegeben. Die entsprechenden Berichte sowie der Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen werden publiziert. Auch die Schweizerische Post führt die öffentlichen Überprüfungen des Systems mittels eines Bug-Bounty-Programms sowie wiederkehrender öffentlicher Intrusionstests weiter.
Neben den Grundbewilligungen des Bundesrates benötigen die Kantone pro Urnengang eine Zulassung von der Bundeskanzlei. Gestützt auf die Grundbewilligung des Bundesrates und in Kenntnis des Massnahmenkatalogs erteilt die Bundeskanzlei dem Kanton Graubünden eine Zulassung für die Abstimmung vom 3. März 2024. Die Umsetzung der Massnahmen wird die Bundeskanzlei im Rahmen der künftigen Zulassungsverfahren überprüfen.
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