Bundesrat zeigt Vorgehen für Mobilfunk im Millimeterwellenbereich auf

Bern, 22.11.2023 - Der Bundesrat will die Millimeterwellen für den Mobilfunk erst dann freigeben, wenn die entsprechenden Bedürfnisse der Wirtschaft vorhanden und die notwendigen umweltrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind. Dies hält er in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 22. November 2023 verabschiedet hat.

Wie der Bericht zeigt, setzt die künftige Nutzung von Millimeterwellen für den Mobilfunk einen Entscheid des Bundesrats voraus. Diesen will er erst fällen, wenn eine entsprechende Nachfrage der Wirtschaft besteht und sichergestellt ist, dass die notwendigen umweltrechtlichen Grundlagen, insbesondere im Bereich der nichtionisierenden Strahlung, vorhanden sind. Erst dann will er die Frequenzen im Millimeterwellenbereich für den Mobilfunk zur Nutzung zur Verfügung stellen. Mit diesem Vorgehen will er sowohl dem Bedürfnis nach modernen Mobilfunkdiensten als auch den Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt Rechnung tragen.

Der Bericht beleuchtet die verschiedenen Zuständigkeiten und Regelungen im Bereich des Mobilfunks, der Frequenznutzung und des Umweltschutzes. Konkret geht er auf die verschiedenen Aspekte und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einführung von Mobilfunk im Millimeterwellenbereich ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Berücksichtigung der Forschungsergebnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Millimeterwellen und dem Einbezug der Kantone.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass es bereits heute etablierte Verfahren gibt, welche ermöglichen die Kantone miteinzubeziehen. Vor der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen wird zur Erhebung der Bedürfnisse und Absichten eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Im Rahmen dieser Bedürfnisabklärung wird allen betroffenen Akteuren – also auch den Kantonen – die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Laut Bericht sind heute diverse Informationen über Mobilfunk und Strahlung verfügbar. Auch der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden wird über verschiedene Kanäle sichergestellt. Dadurch wird gewährleistet, dass sowohl die Bevölkerung als auch die Vollzugs- und Bewilligungsbehörden frühzeitig und sachlich informiert werden.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat 21.3596 «Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone» der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats.

Millimeterwellen sind elektromagnetische Wellen mit einer kurzen Wellenlänge (ca. 1 – 15 mm) in einem sehr hohen Frequenzbereich (ab 20 GHz). Für den Mobilfunk werden sie derzeit in der Schweiz nicht genutzt. Hingegen werden seit Jahren zum Beispiel Richtfunkverbindungen sowie Distanzradare im Strassenverkehr im Millimeterwellenbereich betrieben.

Aufgrund der hohen Frequenz der Millimeterwellen sind schnelle drahtlose Funkübertragungen mit grosser Bandbreite möglich. Dieser Eigenschaft kommt insbesondere in dicht besiedelten urbanen Gebieten Bedeutung zu, wo viele Kundinnen und Kunden mobile Datendienste nachfragen.

Die Ausbreitung von Millimeterwellen erfährt jedoch starke Abschwächungen durch Hindernisse, wie zum Beispiel Gebäude und Bäume, sowie teilweise auch durch atmosphärische Effekte. Daher erfordert ihre Anwendung spezielle Technologien und Infrastruktur, um diese Effekte zu kompensieren.  


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