Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft
Bern, 15.11.2023 - Die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 beschlossen. Die neue Verordnung sieht Pauschalen vor, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten senkt.
Zur Aufklärung von schweren Straftaten ordnet der Dienst ÜPF auf Antrag von Strafverfolgungsbehörden oder des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs an. Bisher stellte der Dienst ÜPF für die Auskunfts- oder Überwachungsaufträge einzelne Rechnungen aus, was für alle Beteiligten zu einem grossen administrativen Aufwand führte.
Einführung von Jahrespauschalen
Die neue FV-ÜPF vereinfacht dieses komplexe System durch die Einführung von Jahrespauschalen. Mit Inkrafttreten der FV-ÜPF werden die Kantone ihre Kostenbeteiligung nur einmal pro Jahr entrichten.
Pauschal entschädigt werden auch die meisten mitwirkungspflichtigen Fernmeldedienstanbieterinnen (MWP). Kleinere Anbieterinnen werden jedoch weiterhin einzelfallweise entschädigt. Der Bundesrat hat den Gesamtbetrag der jährlichen Entschädigungen für die MWP von ursprünglich 6 Millionen Franken auf 6,3 Millionen Franken erhöht. Dieser Betrag wird mindestens alle drei Jahre überprüft.
Kostenaufteilung nach Nutzen
Bund und Kantone teilen sich neu die Kosten der Post- und Fernmeldeüberwachung nach ihrem Nutzen: Die Kantone beziehen rund 90 Prozent der Leistungen. Dennoch hat der Bundesrat ihre Kostenbeteiligung auf 75 Prozent festgelegt. Er erachtet diese Beteiligung im Gegensatz zu den Kantonen als angemessen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten. Die Kosten werden gemäss der Bevölkerungsgrösse auf die Kantone verteilt. Den Kantonen steht es aber frei, einen anderen Verteilschlüssel zu vereinbaren.
Anlass zur Einführung der FV-ÜPF gab die Umsetzung der Artikel 38 und 38a BÜPF, die im Rahmen des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und eine Entlastung des Bundeshaushalts geschaffen wurden.
Zum Entwurf der FV-ÜPF konnten sich die Betroffenen in einer Vernehmlassung äussern, die vom 22. Februar 2023 bis zum 30. Mai 2023 durchgeführt wurde.
Adresse für Rückfragen
Jean-Louis Biberstein (Leiter Recht & Controlling), Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, T +41 58 462 26 27, jean-louis.biberstein@isc-ejpd.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
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