Covid-19- Impfstoffproduktion: Unterstützung durch Bundespersonal wird positiv beurteilt

Bern, 08.11.2023 - Im Frühling 2021 unterstützten 29 Mitarbeitende des Bundes die Firma Lonza bei der Produktion von Covid-Impfstoff. Der Bundesrat beurteilt diesen Einsatz positiv. Dies hält er in seinem Bericht zur Erfüllung eines Postulats der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats fest, den er an seiner Sitzung vom 8. November 2023 genehmigt hat.

Der Bund lancierte im April 2021 das Programm «Leute für Lonza». Grund waren die Probleme des Unternehmens Lonza, ausreichend Personal an seiner Produktionsstätte in Visp (VS) zu rekrutieren. Um mögliche Verzögerungen bei der Lieferung der Covid-19-Impfstoffe zu vermeiden, stellte der Bund für eine bis Ende 2021 befristete Dauer 29 Fachleute der Bundesverwaltung und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen zur Verfügung.

Der Bundesrat hat das Programm «Leute für Lonza» evaluiert, vor allem in Bezug auf einen staatlichen Eingriff in die privatwirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen. In seinem Bericht zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats kommt er zum Schluss, dass die Mitarbeitenden des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum, des Eidgenössischen Instituts für Metrologie, von Agroscope, vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie der beiden eidgenössischen technischen Hochschulen (ETHZ und EPFL) einen wertvollen Beitrag zur höheren Sicherheit der Impfstoffproduktion geleistet hätten. Weil damals in der Schweiz nur die Firma Lonza an der Produktion eines Grundstoffs für einen Covid-19-Impfstoff beteiligt war und einen Personalengpass verzeichnete, habe das Programm keine wettbewerbsverzerrende Wirkung gehabt.

Da sich die Mitarbeitenden des Bundes freiwillig für den Einsatz zu Verfügung stellten, ist dies bezüglich Bundespersonalgesetz (BPG) unproblematisch. Die Arbeitsbedingungen wie Lohn und Spesenregelungen blieben für die Mitarbeitenden unverändert und konnten vollumfänglich der Firma Lonza verrechnet werden. Der Bundesrat erachtet es nicht als notwendig, das BPG anzupassen, da der Ansatz der Freiwilligkeit auch zukünftig beibehalten werden soll.


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