Anpassung der Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht

Bern, 01.11.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 die Verordnung über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht revidiert. Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) beaufsichtigt mehr als 5000 Stiftungen. Sie erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der Verordnung vom 19. November 2014 über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (GebV-ESA) bemessen. Die ESA hat die Pflicht, kostendeckend Gebühren zu erheben. Gleichzeitig muss sie künftig über mehr Ressourcen verfügen, um ihre laufenden Aufgaben wahrnehmen zu können und den Arbeitsrückstand aufzuholen. Zu diesem Schluss kam auch die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Prüfbericht.

Dies hat zur Folge, dass die Gebührenrahmen angehoben werden müssen und deren Festlegung vereinfacht wird. Die Festlegung der Gebühr für die Prüfung der Jahresberichterstattungen wird administrativ vereinfacht, indem drei Pauschalen eingeführt werden, die je nach Komplexität der Jahresberichterstattung zur Anwendung gelangen. Für Stiftungen, die ihre Jahresberichterstattungen nicht vollständig digital einreichen, werden die Gebühren erhöht, weil der analoge Weg für die ESA einen Mehraufwand bedeutet und mit externen Kosten verbunden ist.

Schliesslich wird die Revision zum Anlass genommen, die Gebührenrahmen in Artikel 3 GebV-ESA anzuheben. Die Erhöhung beläuft sich auf rund 200 Franken pro Jahr und Stiftung, womit die durchschnittliche Jahresgebühr von 1000 auf 1200 Franken steigt.

Diese Anpassungen tragen der Bearbeitungszeit der Dossiers und den höheren Kosten der letzten acht Jahre Rechnung und sollen die Kosten der ESA vollständig decken.


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Nils Güggi, Leiter Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA
Tel. +41 58 463 50 78; nils.gueggi@gs-edi.admin.ch



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