Oberste Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten: Zielvorgaben für die Vertretung der Sprachgemeinschaften und Geschlechter erneuert

Bern, 01.11.2023 - Der Bundesrat strebt eine ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen der bundesnahen Unternehmen und Anstalten an. Er hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 seine Vorgaben für die Vertretung der Sprachgemeinschaften und der Geschlechter erneuert. Die Zielvorgaben treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Sprachgemeinschaften und die Geschlechter in den obersten Leitungsorganen der bundesnahen Unternehmen und Anstalten ausgewogen vertreten sind. Er hat deshalb die geltende Regelung überprüft und an seiner Sitzung vom 1. November 2023 die Vorgaben erneuert. Die Bestimmungen gelten für die obersten Leitungsorgane nach Artikel 2 Absatz 2 der Kaderlohnverordnung. Im Kaderlohnreporting des Bundesrates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wird die Entwicklung jährlich aufgezeigt.

Die bisher geltenden unbefristeten Richtwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften werden beibehalten, weil sich die Verteilung der Landessprachen in der Schweiz seit 2021 nicht wesentlich verändert hat. Die Sprachgemeinschaften sollen weiterhin wie folgt vertreten sein: Deutsch 62,2 Prozent, Französisch 22,9 Prozent, Italienisch 8,0 Prozent und Rätoromanisch 0,5 Prozent.

Bei der Geschlechterverteilung wird grundsätzlich Parität angestrebt. Da jedoch 85 Prozent der bundesnahen Unternehmen und Anstalten (derzeit) eine ungerade Anzahl von Verwaltungsrats- und Institutsratsmitgliedern aufweisen, kann die Parität (50 Prozent) rein rechnerisch nicht erreicht werden. Eine ausgewogene Geschlechterverteilung ist daher je nach Gremiumsgrösse bereits bei einem Geschlechteranteil von 40 Prozent erreicht. Die bisherige Zielvorgabe für die Geschlechterverteilung von 40 Prozent wird daher beibehalten. Diese soll bis Ende 2027 erreicht werden. Mit der Zielvorgabe gelten für bundesnahe Unternehmen und Anstalten höhere Anforderungen als für börsenkotierte Unternehmen, für die ein Richtwert von 30 Prozent für die Geschlechter gilt. Damit nimmt der Bund seine Vorbildfunktion weiterhin wahr.


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