Bundesrat führt Aussprache über risikobasierte Regulierung für neue gentechnische Verfahren

Bern, 25.10.2023 - Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2023 eine Aussprache darüber geführt, wie die Gentechnik-Regulierung in Bezug auf neue gentechnische Verfahren angepasst werden soll. Das Parlament hatte dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen Erlassentwurf zu unterbreiten für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen und Saatgut, die mit neuen Züchtungstechnologien hergestellt wurden. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF bis im Sommer 2024 eine Vorlage auszuarbeiten.

In den letzten Jahren wurden neue gentechnische Verfahren entwickelt, die eine gezielte Veränderung des genetischen Materials ermöglichen (wie zum Bsp. CRISPR/Cas9). Ihnen wird in der Pflanzenzüchtung ein grosses Potenzial zugeschrieben. Erhofft werden insbesondere Beiträge zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft. Mit diesen Technologien könnte die Landwirtschaft beispielsweise den Einsatz von Pestiziden reduzieren oder Sorten anbauen, die gegenüber der Trockenheit resistenter sind.

Das Parlament hatte dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen risikobasierten Gesetzesentwurf für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren auszuarbeiten, die keine Fremdgene enthalten und einen Mehrwert für Landwirtschaft, Umwelt sowie Konsumentinnen und Konsumenten aufweisen. Der Bundesrat hatte das Parlament informiert, dass er aufgrund der hohen Komplexität der Thematik die vorgegebene Frist von Mitte 2024 nicht einhalten und die Botschaft voraussichtlich erst Mitte 2025 vorlegen kann. Der Bundesrat will insbesondere auch den Vorschlag der EU-Kommission für die Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren in seine Überlegungen einbeziehen.

An seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 hat der Bundesrat in einer Aussprache über das Thema diskutiert. Dabei hat er die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage festgelegt, die das UVEK in Zusammenarbeit mit dem WBF nun bis im Sommer 2024 ausarbeiten wird.

Für den Bundesrat steht fest, dass der risikobasierte Ansatz die Innovation und die nachhaltigere Nutzung von natürlichen Ressourcen ermöglichen muss. Gleichzeitig will der Bundesrat den Bedenken der Bevölkerung zur Gentechnik Rechnung tragen. Deshalb sieht er unter der Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips eine behutsame Öffnung vor. Das Zulassungsverfahren soll sich grundsätzlich am Vorschlag der EU-Kommission orientieren. In Abweichung zum EU-Entwurf möchte der Bundesrat jedoch stärkere Kontrollmechanismen einbauen.

Daneben wird der Bundesrat im erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage auch eine Option zur Debatte stellen, die dem Vorschlag der EU-Kommission entspricht. Damit soll die Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden zu diesem Vorschlag abgefragt werden.

Das Gentechnikgesetz ist 2004 in Kraft getreten. Seit Ende 2005 gilt in der Schweiz aufgrund einer Volksabstimmung ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen. Dieses wurde seither mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende 2025.


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