Zürcher Hochschule der Künste ZHdK vom Bund als beitragsberechtigt bestätigt

Bern, 25.10.2023 - Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2023 die Zürcher Hochschule der Künste ZHdK gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz beitragsrechtlich anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu ihren Kernkompetenzen.

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) müssen sich alle bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmitteln zu erhalten.

Der Kanton Zürich hatte vom Bundesrat im Dezember 2003 gemäss damaligem Fachhochschulgesetz eine unbefristete Genehmigung zur Errichtung und Führung der Zürcher Fachhochschule (ZFH) erhalten. Unter der Bezeichnung ZFH führt der Kanton Zürich die ZHdK, die Zürcher Fachhochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) und die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH). Da sich diese Hochschulen seit der Gründung der ZFH erfolgreich je einzeln und unterschiedlich etabliert haben, beschloss der Fachhochschulrat der ZFH, dass jede Hochschule ihre Akkreditierung gemäss HFKG einzeln beantragt.

Die ZHdK wurde am 17. Dezember 2021 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als Fachhochschule institutionell akkreditiert. Anschliessend reichte der Kanton Zürich das Gesuch um Beitragsberechtigung der ZHdK beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung ein. Am 17. November 2022 wurde den Antrag von der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die ZHdK beschlossen.


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