Herzinfarktdiagnose: Übergangsfrist bei Troponin-Messung im ärztlichen Praxislaboratorium wird verlängert

Bern, 19.10.2023 - Ärztliche Praxislaboratorien haben ein Jahr länger Zeit mit der Umstellung der Troponin-Messung zur Diagnose eines Herzinfarkts. Bei dieser Messung gibt es eine konventionelle und eine genauere sensitive Methode. Daher hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Dezember 2021 entschieden, dass die konventionelle Methode nur noch bis zum 31. Dezember 2023 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet wird. Das EDI verlängert die Übergangsfrist, weil viele ärztliche Praxislaboratorien noch nicht umgestellt haben.

Troponine sind Eiweissbausteine, die in den Muskelzellen der Herzmuskulatur vorkommen. Ein Anstieg der Troponine im Blut kann auf eine Schädigung der Herzmuskulatur hinweisen. Deshalb werden Messungen von Troponin insbesondere zur Diagnose eines Herzinfarkts durchgeführt.

Troponin kann heutzutage sowohl mit konventionellen als auch mit sensitiven Methoden gemessen werden. Mit konventionellen Messmethoden werden bei der Diagnose eines Herzinfarkts ohne hinweisende elektrokardiographische Zeichen etwa 20 bis 40 Prozent der Fälle verfehlt (falsch negative Ergebnisse). Die Richtlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie besagen, dass Troponin aufgrund ihrer besseren diagnostischen Leistung mit sensitiven Messmethoden gemessen werden sollte.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Position zur Troponin-Messung in der Analysenliste auf sensitive Messmethoden beschränkt. Bis zum 31. Dezember 2023 besteht jedoch für die ärztlichen Praxislaboratorien eine Übergangsphase, in der die Fakturierung von konventionellen Methoden zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) noch möglich ist. Ziel der Frist war, dass sie genügend Zeit haben, Geräte zur sensitiven Messmethoden zu erwerben und die Anwendung zu erlernen.

Es zeigt sich nun, dass viele ärztliche Praxislaboratorien ihre Geräte bisher noch nicht ersetzt haben und dies wahrscheinlich nicht bis zum 31. Dezember 2023 rechtzeitig tun werden können. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat deshalb entschieden, die Übergangsfrist zur konventionellen Troponin-Messung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Bis dahin können die konventionellen Messungen von Troponin weiterhin zulasten der OKP zu einem reduzierten Tarif abgerechnet werden. Für die sensitive Messmethode wird eine neue Position in der Analysenliste (Anhang 3 der KLV) mit gleichbleibendem Tarif aufgenommen. Beide Positionsänderungen gelten ab dem 1. November 2023.

Das EDI fordert gleichzeitig die zuständigen Fachgesellschaften auf, dafür zu sorgen, dass die ärztlichen Praxislaboratorien die sensitive Troponin-Messmethode so rasch wie möglich implementieren, um eine angemessene und sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.


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