Schweizer Forum «Wirtschaft und Menschenrechte», die nationale Plattform zur Förderung von guten Praktiken

Bern, 18.10.2023 - Am 18. Oktober 2023 fand in Bern das zweite Schweizer Forum «Wirtschaft und Menschenrechte» unter der Leitung des SECO und des Staatssekretariats des EDA statt. Mehr als 350 Teilnehmende, grösstenteils Unternehmensvertreterinnen und -vertreter, diskutierten über aktuelle und zukünftige Herausforderungen in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte im Wirtschaftskontext. Mit dieser Veranstaltung fördert der Bund den Multi-Stakeholder-Dialog und bietet Schweizer Unternehmen praktische Instrumente und konkrete Ansätze für eine nachhaltige Integration von Menschenrechtsfragen in der Unternehmensführung.

Die Staatssekretärin für Wirtschaft, Helene Budliger Artieda, erinnerte in ihrer Eröffnungsrede daran, dass der Bundesrat von den in der Schweiz ansässigen und/oder aktiven Unternehmen erwartet, dass sie überall, wo sie tätig sind, ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen. «Die Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist ein Motor für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz», betonte sie.

Das Forum bot den mehreren hundert Teilnehmenden aus dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft eine Plattform für den gegenseitigen Austausch zu guten Praktiken. Es gab Plenumsdiskussionen und interaktive Workshops mit Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland. Nada Al-Nashif, stellvertretende UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte und Ehrengast der Veranstaltung, rief alle Beteiligten dazu auf, sich für die Umsetzung der Leitprinzipien der UNO für Wirtschaft und Menschenrechte einzusetzen.

Das Forum informierte zudem über die jüngsten Veränderungen der Gesetzeslage in der Schweiz und in Europa in Bezug auf die Sorgfaltspflicht, um den Unternehmen die nötigen Angaben und Instrumente zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Weitere Schwerpunktthemen waren u. a. die Sorgfaltspflicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kinderarbeit, der gerechte Übergang (Just Transition), die Achtung der Menschenrechte im Finanzsektor und die verstärkte Sorgfaltspflicht in Konfliktgebieten.

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
Die Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik. «Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Wertschöpfungsketten ist eine Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung», betonte der Staatssekretär des EDA, Alexandre Fasel.

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte wurde 2016 vom Bundesrat angenommen und 2020 revidiert. Der Aktionsplan wird gemeinsam vom Staatssekretariat des EDA und dem SECO koordiniert.

Seit 2020 wurden rund 50 Schulungen und Sensibilisierungsveranstaltungen, darunter das Forum, organisiert. Ausserdem wurden zahlreiche Richtlinien und praktische Leitfäden für Unternehmen erstellt, darunter ein Leitfaden zur Risikoanalyse im Bereich der Menschenrechte, der sich speziell an KMU richtet, und ein Leitfaden für gute Praktiken im Rohstoffhandel.


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