Schweiz hält an Massnahmen im Zusammen-hang mit iranischem Nuklearprogramm fest

Bern, 18.10.2023 - Am 18. Oktober 2023 laufen gewisse UNO-Sanktionen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Atomwaffen durch den Iran aus. Aufgrund der Nichteinhaltung des Nuklearabkommens (Gemeinsamer umfassender Aktionsplan, JCPOA) durch den Iran hat der Bundesrat beschlossen, an den aktuell geltenden Schweizer Massnahmen festzuhalten.

Am 18. Oktober 2023, acht Jahre nach der Annahme des JCPOA durch den UNO-Sicherheitsrat, sind die Restriktionen bezüglich Trägersystemen für Kernwaffen sowie die Finanzsanktionen der Resolution 2231 (2015) des UNO-Sicherheitsrats automatisch ausgelaufen. Aufgrund der Nichteinhaltung des JCPOA durch den Iran hat die EU allerdings entschieden, an den geltenden Massnahmen festzuhalten, und hat dazu die bisher durch die UNO sanktionierten Personen und Einrichtungen in ihr eigenes Sanktionsregime übernommen. Wie die EU hat der Bundesrat am 18. Oktober 2023 beschlossen, den bestehenden Rechtsrahmen beizubehalten.

Zu diesem Beschluss gelangt ist der Bundesrat angesichts der Weiterentwicklung der iranischen Ballistik- und Nuklearprogramme sowie der von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vorgelegten Berichte. In den vergangenen Jahren hatte die IAEA wiederholt festgestellt, dass der Iran den im JCPOA vorgesehenen Verifikations- und Überwachungsmassnahmen nicht nachkommt. Folglich kann die IAEA den ausschliesslich friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms nicht bestätigen. Die Schweiz hat den Iran regelmässig aufgefordert, seine Verpflichtungen aus dem JCPOA wieder vollumfänglich umzusetzen, und hat auch mehrfach ihre Bedenken bezüglich des Rücktritts vom JCPOA und der Wiedereinführung der Sanktionen durch die USA geäussert.

Aufgrund der Umsetzung des zwischen dem Iran und den P5+1 (China, Frankreich, Grossbritannien, Russland, USA und Deutschland) unterzeichneten JCPOA hatte der Bundesrat am 17. Januar 2016 im Einklang mit den Beschlüssen der UNO und der EU einen Grossteil der Sanktionen betreffend proliferationsrelevante nukleare Tätigkeiten im Iran aufgehoben. Einige Sanktionen sind jedoch in Anwendung der Resolution 2231 (2015) des UNO-Sicherheitsrats oder in Abstimmung mit den EU-Massnahmen weiterhin in Kraft geblieben. Diese betreffen unter anderem den Handel mit und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Trägersystemen und Rüstungsgütern sowie den Handel mit Nukleargütern. Für eine reduzierte Anzahl Personen und Unternehmen gelten zudem auch weiterhin Finanzsanktionen.


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