Der Zugang zu Märkten der Kantone öffnet sich weiter

Bern, 18.10.2023 - Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2023 den Bericht «Faires Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten der Kantone» verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die bestehenden Gesetzesbestimmungen zur Öffnung geschlossener Märkte beigetragen haben. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung anhält. Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf.

Besteht bei der Übertragung kantonaler und kommunaler Monopole (bspw. die rechtliche Monopolisierung eines Marktes, etwa mittels Konzessionierungen im Schienenverkehr) auf Unternehmen Verbesserungspotenzial? Dieser Frage widmet sich der vom Bundesrat verabschiedete Bericht. Er untersucht die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen gemäss dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM) und der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Besagte Anforderungen verlangen, dass die Vergabe solcher Rechte mittels Ausschreibung erfolgen muss. Der Bericht analysiert, bei welchen Vergabeinstrumenten (bspw. Monopolkonzessionen oder Kontingentbewilligungen) diese gesetzliche Pflicht zur Ausschreibung besteht.

Die Analyse zeigt, dass bei einzelnen Instrumenten, bspw. bei Bewilligungen für gesteigerten Gemeingebrauch (etwa Taxistandplätze oder Marktstände auf öffentlichem Grund) oder bei Kontingentbewilligungen (etwa durch Importkontingente) noch gewisse rechtliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Pflicht zu einer Ausschreibung bestehen. Die Analyse zeigt aber auch, dass die Gesetze den Behörden genügend Auslegungsspielraum lassen, um den Zugang zu geschlossenen Märkten der Ausschreibungspflicht zu unterstellen.

Die Rechtsprechung zu den Anforderungen im BGBM findet eine relativ weite Anwendung auf geschlossene Märkte. Sie hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und in zahlreichen Fällen zu Rechtssicherheit geführt. Damit hat diese Bestimmung zur Öffnung geschlossener Märkte beigetragen. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung anhält. Die Praxis zur erst 2019 revidierten IVöB-Norm wird sich in den nächsten Jahren entwickeln. Nach Auffassung des Bundesrates besteht aus diesen Gründen derzeit kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Der Bericht wurde in Erfüllung des Postulats 19.4379 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats erstellt. Er beruht auf einem vom WBF in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten.


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