Berufliche Vorsorge: Entwicklung der finanziellen Lage

Bern, 17.10.2023 - Sinkende Aktienmärkte bei gleichzeitig steigenden Zinsen sorgten im dritten Quartal 2023 für eine leicht negative Entwicklung der finanziellen Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Dies zeigen die Hochrechnungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Im Gesamtjahr erzielten die Vorsorgeeinrichtungen eine Performance von durchschnittlich +3,3 %. Mit 109,6 % liegt der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad per Ende September 2023 leicht über den 107,0 % per Ende 2022.

Anhand eines monatlichen Monitorings schätzt die OAK BV die unterjährige Entwicklung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz. Basierend auf der jährlichen Umfrage zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen werden monatliche Hochrechnungen erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlagemärkte fussen. Die jährliche Umfrage basiert auf Daten von 1 280 Vorsorgeeinrichtungen mit Vorsorgekapitalien von rund 852 Milliarden Franken. Das Monitoring beschränkt sich auf Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung.

Deckungsgrad im Vergleich zum Vorjahresende leicht erhöht

Der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad stieg gemäss den Hochrechnungen der OAK BV von 107,0 % per Ende 2022 auf 109,6 % per 30. September 2023 an. Damit ist auch der kapitalgewichtete Anteil der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung von 16,1 % per Ende 2022 auf 15,2 % leicht rückläufig. Die erzielte Performance bis Ende September 2023 vermag indes die im Jahr 2022 entstandenen Unterdeckungen nicht signifikant zu verringern. Sind Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, das heisst liegt ihr Deckungsgrad per Ende Jahr unter 100 %, müssen sie Massnahmen ergreifen, um innerhalb von fünf bis sieben Jahren wieder einen Deckungsgrad von mindestens 100 % zu erreichen. Die dafür notwendigen Massnahmen sind vom Ausmass und den Ursachen der Unterdeckung abhängig.

Eine positive, jedoch verhaltene Performance

Die durchschnittliche Performance der Vorsorgeeinrichtungen seit Jahresbeginn beträgt gemäss den Hochrechnungen der OAK BV +3,3 %. Nach einer positiven Entwicklung aller Anlagekategorien bis Mitte Jahr, resultierte im dritten Quartal 2023 eine Performance-Abschwächung. Alternative Anlagen (Performance seit Jahresbeginn: +9,6 %), Aktien (+7,1 %), Obligationen (+1,3 %) und Immobilien (+0,1 %) konnten ein positives Niveau halten. Infrastrukturanlagen (–5,8 %) entwickelten sich im Jahresverlauf hingegen deutlich negativ.

Die aktuelle Situation lässt keine Rückschlüsse auf die weitere Entwicklung bis zum Abschluss des aktuellen Anlagejahrs zu. Die Finanzmärkte sind nach wie vor geprägt von einer hohen Volatilität. Die bereits fragile geopolitische Lage hat sich mit den neusten Entwicklungen im Nahen Osten weiter zugespitzt.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.


Adresse für Rückfragen

Manfred Hüsler
Direktor Sekretariat OAK BV
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