Vernehmlassung zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 eröffnet

Bern, 11.10.2023 - Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2023 die Vernehmlassung zu den drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2026-2029 eröffnet. Für diesen Zeitraum soll eine Gesamtsumme von 13,67 Milliarden Franken zu Gunsten der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Januar 2024.

Im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 22+ hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine nächste Reformetappe ab 2030 auszuarbeiten. Damit hat sich das Parlament für Stabilität bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen bis 2030 ausgesprochen. Entsprechend sollen die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 ohne Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes beschlossen werden. Für die notwendigen Anpassungen in diesem Zeitraum will der Bundesrat den Spielraum auf Verordnungsebene nutzen.

Die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels sollen verstärkt unterstützt werden. Damit können die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit verbessert werden. Mehr Mittel sollen für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen (+86 Mio. CHF) und die Züchtung von krankheitsresistenten Kulturen und Sorten sowie für den nachhaltigen Pflanzenschutz (+24 Mio. CHF) eingesetzt werden. Die dafür notwendigen Mittel sollen durch Umlagerungen aus den Zahlungsrahmen Direktzahlungen (-92 Mio. CHF) sowie Produktion und Absatz (-18 Mio. CHF) zur Verfügung gestellt werden.

Die Gesamtsumme der drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen soll für die Jahre 2026-2029 13,67 Milliarden Franken betragen und somit um 347 Millionen Franken bzw. 2,5 Prozent tiefer liegen als in der laufenden Periode 2022-2025. Dies ist hauptsächlich auf die vom Bundesrat beschlossenen Sparanstrengungen im Rahmen des Voranschlags 2024 zurückzuführen.

Zahlungsrahmen sind von der Bundesversammlung für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge von Voranschlagskrediten für bestimmte Ausgaben. Die definitiven Voranschlagskredite müssen jährlich im Voranschlag beantragt und vom Parlament beschlossen werden.


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