Bundesrat verabschiedet Bericht zur Zusammenarbeit mit Schweizer NGO

Bern, 11.10.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2023 einen Bericht über die Zusammenarbeit mit Schweizer Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) verabschiedet. Der Bericht wurde in Erfüllung des Postulates 20.4389 Schneider-Schneiter vom 2. Dezember 2020 erarbeitet. Er beleuchtet die Strategieperiode 2017-2020. Der Bericht legt die Rechtsgrundlagen und Finanzierungsmodalitäten der Zusammenarbeit mit Schweizer NGO dar und zeigt auf, welche Voraussetzungen diese zu erfüllen haben, um Bundesmittel zu erhalten. Schliesslich erläutert er anhand von Beispielen den Mehrwert der Zusammenarbeit mit Schweizer NGO zur Erreichung der Ziele der IZA und somit der Agenda 2030.

Zur Lösung globaler Herausforderungen gewinnt die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zunehmend an Bedeutung. Zur Umsetzung der IZA-Strategie arbeiten die zuständigen Verwaltungseinheiten (die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA und die Abteilung Frieden und Menschenrechte AFM im EDA sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO im WBF) deshalb mit Regierungen, multilateralen Organisationen, Privatunternehmen, akademischen Institutionen sowie internationalen, lokalen und Schweizer NGO zusammen. Dank dem Wissen und der Expertise von NGO werden in der Zusammenarbeit wertvolle Synergien und Multiplikationseffekte geschaffen.

Modalitäten und gesetzliche Grundlagen der Zusammenarbeit

Die mit der Umsetzung der IZA betrauten Verwaltungseinheiten arbeiten über Mandate und Beiträge mit Schweizer NGO zusammen. Bei den Beiträgen wird zwischen gezielten Beiträgen, Programmbeiträgen und Kernbeiträgen unterschieden.

Diese Zusammenarbeit ist in zwei verschiedenen rechtlichen Grundlagen geregelt. Mandate werden nach den Regeln des öffentlichen Beschaffungsrechts vergeben. Die Unterstützung über Beiträge ist im Subventionsgesetz geregelt.

Die rechtlichen Grundlagen verpflichten die zuständigen Verwaltungseinheiten dazu, den Mitteleinsatz zu kontrollieren und eine wirksame und sparsame Mittelverwendung sicherzustellen. Um diesem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, verfügen die Verwaltungseinheiten über ein umfassendes Dispositiv zur Steuerung und Kontrolle der Zusammenarbeit mit NGO. Es erlaubt, die Umsetzung der IZA-Ziele zu messen sowie betriebliche und politische Risiken in der Kollaboration mit Vertragspartnern frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Über die vier Jahre der IZA-Strategieperiode 2017–2020 beliefen sich die Verpflichtungen gegenüber Schweizer NGO auf insgesamt 1,2 Milliarden Schweizer Franken.

Auswahl der NGO und Bedeutung der Zertifizierung

NGO werden nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien und entlang der gesetzlichen Grundlagen ausgewählt. Ein Kriterium für den Zugang zu Programmbeiträgen der DEZA (Beiträge an das internationale Programm von Schweizer NGO) ist die unabhängige Zertifizierung einer NGO. In seinem Bericht geht der Bundesrat deshalb auch auf die Bedeutung von Zertifizierungsstellen im Zusammenhang mit der Vergabe von Programmbeiträgen ein.


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