Keine weiteren Aufträge der IV für die Gutachterstelle PMEDA

Bern, 04.10.2023 - Die Invalidenversicherung vergibt keine medizinischen Gutachten mehr an die PMEDA. Damit kommt die IV der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) nach. Diese hat in ärztlichen Gutachten der PMEDA formale und inhaltliche Mängel festgestellt.

Die PMEDA erstellte bis anhin im Auftrag der IV-Stellen bi- und polydisziplinäre Gutachten, also Expertisen mit zwei oder mehr medizinischen Fachrichtungen. Sie hat seit dem 1. Juli 2023 keine neuen Aufträge mehr angenommen und die Verträge über die Gutachtertätigkeit gekündigt.

Das BSV hat die IV-Stellen angewiesen, bereits vorliegende Gutachten der PMEDA einer erneuten Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn im konkreten Fall noch kein rechtskräftiger Leistungsentscheid vorliegt. Rechtskräftige Leistungsentscheide bleiben bestehen.

Die EKQMB hat noch nicht darüber informiert, welche Anforderungs- und Qualitätskriterien (Art. 7p Abs. 1 Bst. a ATSV) anzuwenden sind und welche formalen und inhaltlichen Mängel sie bei Gutachten der PMEDA festgestellt hat. Sobald das BSV diese Informationen erhält, wird es die IV-Stellen und Regionalärztlichen Dienste (RAD) entsprechend instruieren. Genügt ein Gutachten den Kriterien der EKQMB, kann die IV-Stelle die Verfügung erlassen; anderenfalls muss die IV-Stelle eine neue Begutachtung anordnen.

Aktuell laufen bei der PMEDA noch Aufträge über 16 bi- und 55 polydisziplinäre Gutachten, die vor dem 1. Juli vergeben wurden. Auch diese müssen entsprechend überprüft werden, sobald sie der IV-Stelle vorliegen.


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