Anklageschrift gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Gunvor eingereicht

Bern, 26.09.2023 - Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Rohstoffhändlers Gunvor eingereicht. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mindestens zwischen dem 14. Juni 2010 und dem 14. Dezember 2011 aktiv an der Bezahlung von Bestechungsgeldern mitgewirkt zu haben. Dies mit dem Ziel, dem Genfer Unternehmen Zugang zum Erdölmarkt der Republik Kongo zu verschaffen.

Die Anklage, welche die Bundesanwaltschaft am 19.09.2023 beim Bundesstrafgericht (BStGer) eingereicht hat, basiert auf Erkenntnissen, die in einem seit Oktober 2015 laufenden Verfahren gewonnen werden konnten. Diese wiederum stehen in Zusammenhang mit dem am 14 Oktober 2019 ergangenen Strafbefehl, mit dem der Genfer Rohstoffhändler Gunvor (Gunvor International BV durch ihre Genfer Niederlassung und die Gunvor AG in Genf) zur Zahlung von insgesamt rund 94 Millionen Franken, davon 4 Millionen Franken Busse, verurteilt worden war. Dies weil das Unternehmen in Folge schwerer Mängel in der internen Organisation die Bestechung von Amtsträgern zugelassen hatte (Art. Art. 322septies Strafgesetzbuch [StGB] in Verbindung mit 102 Abs. 2 StGB) - (Siehe Medienmitteilung der BA vom 17.10.2019).

Straftatbestand und Rolle des Beschuldigten

Der Beschuldigte war gemäss Anklageschrift verantwortlich für die finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit dem Markt Kongo-Brazzaville. Ihm wird im zuvor erwähnten Kontext vorgeworfen, mindestens zwischen dem 14.06.2010 und dem 14.12.2011 aktiv an der Bezahlung von Bestechungsgeldern an ausländische Amtsträger mitgewirkt zu haben, respektive die reibungslose Abwicklung der Zahlungen kontrolliert zu haben. Ziel sei es dabei gewesen, den Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Lieferungen von kongolesischem Erdöl zu Gunsten seines Arbeitgebers zu erreichen.

Nachdem die geschäftlichen Beziehungen mit Kongo zwischenzeitlich abgebrochen waren, soll der Beschuldigte versucht haben, einen neuen Korruptionsplan umzusetzen. Dazu sei er im Frühling 2014 nach Paris gereist, um sich mit einem kongolesischen Beamten zu treffen und ihm im Gegenzug für neue kongolesische Rohöltransporte zu Gunsten von Gunvor ungerechtfertigte Vorteile anzubieten, respektive zu versprechen.

Dieser Sachverhalt erfüllt gemäss den Ermittlungen den Tatbestand der Bestechung ausländischer Amtsträger gemäss von Art. 322septies StGB.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil. Mit Einreichung der Anklage ist das BStGer für weitere Informationen zuständig.

Originalversion des Textes auf Französisch.


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