Nutzung von Zivilschutzanlagen bei Notlagen im Asylbereich weiterhin möglich

Bern, 22.09.2023 - Wenn bei einer hohen Anzahl Asylgesuche zusätzliche Kapazitäten für eine temporäre Unterbringung nötig sind, können der Bund und die Kantone weiterhin auf die Zivilschutzanlagen zurückgreifen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2023 die entsprechende Verordnung bis am 31. Dezember 2025 verlängert.

Die Kapazitäten des Bundes für die Registrierung und die Aufnahme von neu ankommenden Asylsuchenden reichen aus, um eine übliche Anzahl Asylgesuche abzuwickeln. Als in den Jahren 2015 und 2016 die Gesuchszahlen rasch und unvorhergesehen anstiegen, waren die Kapazitäten aber zum Teil ausgelastet und temporär überlastet. Deshalb hat der Bundesrat damals die Verordnung über die Requisition von Schutzanlagen und Liegestellen zur Bewältigung von Notlagen im Asylbereich (VRSL) erlassen, auf deren Grundlage Bund und Kantone zur Bewältigung von Notlagen im Asylbereich auf Zivilschutzanlagen und Liegestellen der Kantone und Gemeinden zurückgreifen können. Die Geltungsdauer der VRSL ist bis am 31. Dezember 2023 befristet.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anzahl Asylgesuche wieder zunimmt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die VRSL um zwei weitere Jahre bis Ende 2025 verlängert.


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