Bundesrat beschliesst Einführung der Militärluftfahrtverordnung

Bern, 22.09.2023 - Im Zusammenhang mit der Revision des Luftfahrtgesetzes und der Schaffung einer zentralen, bereichsübergreifenden sowie unabhängigen Militärluftfahrtbehörde per 1. November 2023, muss neu eine Militärluftfahrtverordnung erlassen werden. Diese Anpassung regelt die Zusammenarbeit der Militärluftfahrtbehörde mit den zivilen Stellen der Bundesverwaltung und dient insbesondere dem Schutz des gemeinsam genutzten Luftraums. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärluftfahrt an seiner Sitzung vom 22. September 2023 gutgeheissen und per 1. November 2023 in Kraft gesetzt.

Als zentrales Element der Revision des Luftfahrtgesetzes wird per 1.  November2023 eine zentrale, bereichsübergreifende und unabhängigen Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA) geschaffen. Als nationale Vertreterin der militärischen Luftfahrt in allen regulatorischen Belangen und als unabhängige Organisation für die Regulierung und Aufsicht in der Militärluftfahrt, wird die MAA in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Rahmenbedingungen für eine sichere und nachhaltige Entwicklung der Luftfahrt in der Schweiz sicherstellen.

Die Zusammenarbeit der Militärluftfahrtbehörde mit zivilen Stellen der Bundesverwaltung (unter anderem mit dem BAZL) wird gestützt auf eine Revision des Luftfahrtgesetzes in einer neu geschaffenen Verordnung eingehend geregelt. Es geht insbesondere um deren Aufgaben, die Aufsicht über die Militärluftfahrt, Untersuchungstätigkeiten, die Berichterstattung und die Führung eines Registers für Militärluftfahrzeuge.

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärluftfahrt per 1. November 2023 in Kraft gesetzt. Davon ausgenommen sind die Artikel 9–15, 23–28, 31 und 35, diese benötigen zu Ihrer Umsetzbarkeit noch Ausführungsbestimmungen des VBS und werden später in Kraft gesetzt.


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