Newsletter Büro für Konsumentenfragen 01/2023

Bern, 08.09.2023 - Anbei erhalten Sie den Newsletter des Eidg. Büros für Konsumentenfragen.

Holzdeklaration

Ergebnisse der Kontrollen zur Deklaration von Holz im Jahr 2022

Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Dies zeigen die Resultate der 100 durchgeführten Kontrollen durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK).

36 % (Vorjahr 16 %) der geprüften Unternehmen haben alles richtig deklariert, was mehr als einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bei 29 % der Unternehmen (Vorjahr 32 %) waren die Produkte teilweise richtig deklariert. Bei etwa einem Drittel der Unternehmen (Vorjahr 50 %) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 800 Produkte überprüft (Vorjahr 661), davon waren 56 % richtig deklariert (Vorjahr 40 %). Diese Resultate sind erfreulich, wobei weiterhin Verbesserungspotential besteht.

Die ab 2022 eingeführte neue Praxis des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften konsequent strafrechtlich zu verfolgen, hat wahrscheinlich präventiv gewirkt und so zu einer Verbesserung der Deklarationen beigetragen.

Das BFK ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen weiter fortzusetzen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Deklaration von Holz zu gewährleisten.

Das BFK führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird, sondern steht den Unternehmen auch mit Rat und Tat zur Seite, um sie bei der Umsetzung der Holzdeklaration zu unterstützen. Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäften selbst oder in deren Online-Shops.

Die Medienmitteilung zu den Ergebnissen der Prüfungen 2022 finden Sie unter:

https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration/holzdeklarationspflicht.html

Für weitere Informationen über die Deklaration von Holz: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/holzdeklaration.html

 

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK)

Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK) vom 6. April 2023 zur erzwungenen Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Am 19. März 2023 hat der Bundesrat die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS angekündigt, diese Lösung gerechtfertigt und über die verschiedenen in diesem Rahmen von ihm getroffenen Massnahmen informiert. Gemäss der EKK trug dieser Entscheid dazu bei, das Vertrauen in das Bankensystem wiederherzustellen. Dennoch ist sie der Meinung, dass eine zusätzliche Massnahme ergriffen werden sollte, um das stark erschütterte Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken. Sofern diese nicht zu einer anderen Bank wechseln, wird ihr bei der Credit Suisse verwahrtes Vermögen nämlich automatisch zur UBS transferiert. Nach Ansicht der EKK muss daher gewährleistet werden, dass das Vermögen trotz des zwangsweisen Transfers in seiner Substanz erhalten bleibt. Sie empfiehlt dem Bundesrat, eine Regelung vorzusehen, gemäss der den Konsumentinnen und Konsumenten, deren Vermögen von der Credit Suisse zur UBS transferiert werden, sämtliche Kontoeröffnungs- oder anderen Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit dem Transfer ihrer Mittel zur UBS erlassen werden.

https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/eidg--kommission-fuer-konsumentenfragen--ekk-/empfehlungenneu.html

Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK) vom 17. Mai 2023 betreffend analoge Zugänge zu Dienstleistungen und Produkten in einer digitalisierten Welt

Die EKK sieht in der fortschreitenden Digitalisierung von Dienstleistungen und Produkten viele Vorteile und einen grossen Nutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die im letzten Herbst und Winter geführte Diskussion rund um die Strommangellage hat jedoch auch gezeigt, wie sensibel der hohe Digitalisierungsgrad unseres Lebens ist. Gewisse Konsumentinnen und Konsumenten können oder möchten die neuen digitalen Angebote hingegen aus verschiedenen Gründen oder auch unfreiwillig nicht nutzen und sind somit auf analoge Zugangsmöglichkeiten angewiesen. Einige sich daraus ergebende Fragen lassen sich dank der bestehenden Regeln zur Rechtsgleichheit oder Barrierefreiheit klären. Allerdings ist nicht klar, inwieweit analoge Lebenspräferenzen in einer digitalen Welt durch die bestehenden Regelungen abgedeckt sind. Die EKK richtet Fragen bezüglich der vier folgenden Punkte an den Bundesrat: Recht auf analogen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, analoge Redundanz, Inklusion, Abgrenzung Staat−Marktwirtschaft. Sie empfiehlt, diese vier Fragestellungen in einem Bericht «Analoge Zugänge in einer digitalisierten Welt 2030» auszuleuchten, der auch die folgenden Aspekte behandeln soll: Wie sollen diese Herausforderungen angegangen werden? Muss der Rechtsrahmen angepasst werden und wenn ja inwieweit?

https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/eidg--kommission-fuer-konsumentenfragen--ekk-/empfehlungenneu.html

Runder Tisch der EKK zum Welttag der Konsumentenrechte

Wie die jüngsten Studien und Umfragen zeigen, sind die Preise für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen in der Schweiz seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine und deren Folgen für die Versorgung mit bestimmten Produkten deutlich gestiegen. Anlässlich des Welttags der Konsumentenrechte wollte die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) ergründen, wie die inflationären Kräfte in den verschiedenen Sektoren wirken, um anschliessend Empfehlungen für die Behörden skizzieren zu können. Deshalb bot sie eine öffentliche Diskussionsrunde an, um die Situation und ihre Herausforderungen unter verschiedenen Gesichtspunkten zu beleuchten und so besser zu verstehen.

https://tube.switch.ch/videos/eCqqCVsYTk

 

Gut zu Wissen

Ausgewählte konsumentenpolitische Ereignisse aus der Schweiz

Februar 2023 – Deutliche Erweiterung der «Erklärung von Mailand»

Mit der Aufnahme der neuen Lebensmittelgruppen Erfrischungsgetränke, Milchmischgetränke und Quark sind am 14. Februar 2023 zehn weitere Unternehmen zur «Erklärung von Mailand» dazugestossen. Die unterzeichnenden Firmen wollen den Zuckergehalt dieser Produkte bis Ende 2024 um 10 % senken. Insgesamt haben sich nun 24 Schweizer Firmen für die freiwillige Zuckerreduktion in Lebensmitteln entschieden.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-93058.html

März 2023 – Kontrollkampagnen 2022 bei Bäckereien, Confiserien, Tea-Rooms und Tankstellen

Unter der Koordination des METAS kontrollierten die kantonalen Vollzugsbehörden (Eichmeister/-innen) das Nettogewicht von Broten in Bäckereien und bei Tankstellen. Das SECO seinerseits koordinierte die Kontrollen durch die kantonalen Vollzugsbehörden, die den Fokus auf die Preisbekanntgabe bei den Bäckereien, Confiserien und angrenzenden Tea-Rooms legten. Bei 86 der 761 geprüften Lose, also 11,3 %, entsprach das Gewicht nicht den gesetzlichen Anforderungen, d. h. das Durchschnittsgewicht dieser Lose (=Gesamtmenge von Broten gleicher Gewichtsklasse, identischer Sorte und Herstellung) war kleiner als das angegebene Nominalgewicht. Was die Preise anbelangt, so gibt die Mehrheit der Bäckereien, Confiserien und Tea-Rooms diese korrekt bekannt. Mangelhafte Preisbekanntgaben beruhten oft auf fehlender Kenntnis der Bestimmungen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV).

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-93943.html

April 2023 – Höchstzinssatz für Konsumkredite: Steigendes Zinsniveau führt zu Erhöhung

Der Höchstzinssatz für Konsumkredite ist am 1. Mai 2023 um 1 % gestiegen. Er beträgt nun 11 % für Barkredite bzw. 13 % für Überziehungskredite. Die Anpassung erfolgte aufgrund des allgemein steigenden Zinsniveaus. Sie wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gemäss der in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgelegten Berechnungsformel vorgenommen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-94089.html

April 2023 – EU-Digitalpolitik: Analyse der Auswirkungen auf die Schweiz

Die Schweiz ist in vielen Bereichen von der Regulierung der Europäischen Union (EU) im Rahmen ihrer Digitalpolitik betroffen. Dies zeigt eine Analyse der Bundesverwaltung, die am 18. April 2023 publiziert wurde. Ausgehend von der EU-Digitalpolitik besteht für die Schweiz kein unmittelbarer Regulierungsbedarf, denn es gibt keine erheblichen Marktzugangshürden. Aus eigenem Antrieb kann sie aber durchaus eine Regulierung in einzelnen Bereichen anstossen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-94291.html

Mai 2023 – Marktüberwachung 2022: Zunahme der nicht-konformen Elektrogeräte auf dem Markt

15 % der im Jahr 2022 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) überprüften elektrischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf. Es mussten 94 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Zusätzlich wurden 13 Rückrufe und Sicherheitswarnungen von elektrischen Geräten publiziert.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-95322.html

Juni 2023 – Nutri-Score: -Annahme der Motion 23.3018

Mit der am 21. Februar 2023 eingereichten Motion 23.3018 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates den Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Nutri-Score so zu legen, dass die problematischen Effekte davon vermieden werden: So schneiden beispielsweise hochverarbeitete Produkte mit vielen Ersatz- und Zusatzstoffen unter Umständen besser ab als Naturprodukte. Obwohl der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt hatte, nahm der Ständerat die Motion am 6. Juni 2023 an.

Quellen und weitere Informationen: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233018

Juni 2023 – OECD aktualisiert ihre Leitsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Die OECD hat am 8. Juni 2023 ihre aktualisierten Leitsätze für multinationale Unternehmen vorgestellt. Mit der Überarbeitung wurde insbesondere den Entwicklungen in den Bereichen Umwelt und Digitalisierung der vergangenen zehn Jahren Rechnung getragen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-95595.html

Juni 2023 – Bundesrat verabschiedet Bericht zum Modernisierungsbedarf des Gewährleistungsrechts beim Kauf

Gemäss dem vom Bundesrat am 16. Juni 2023 verabschiedeten Bericht ist das Schweizer Gewährleistungsrecht veraltet und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten zu wenig Schutz. Der Bericht hält fest, dass eine Angleichung des Schweizer Gewährleistungsrechts an den geltenden europäischen Mindeststandard wünschbar wäre. Damit würde die Position der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-95741.html

August 2023 – Bundesrat will fixen Verzugszins von 5 % beibehalten

Der Bundesrat lehnt den Vorschlag ab, den fixen Verzugszins von 5 % durch einen variablen Zinssatz zu ersetzen, der an die Marktzinsen angepasst wird. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom

16. August 2023 zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.

Quelle und weiterführende Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97340.html

 

Ausgewählte konsumentenpolitische Ereignisse aus der EU

März 2023 – Recht auf Reparatur: Europäische Kommission führt neue Konsumentenrechte für einfache und attraktive Reparaturen ein

Die Europäische Kommission hat am 22. März 2023 einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen, der zu Einsparungen für die Konsumentinnen und Konsumenten führen und die Ziele des europäischen Grünen Deals (European Green Deal) u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstützen soll. Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass im Rahmen der gesetzlichen Garantie mehr Produkte repariert werden und dass den Konsumentinnen und Konsumenten einfachere und kostengünstigere Optionen zur Reparatur von technisch reparierbaren Produkten (z. B. Staubsauger oder bald Tablets und Smartphones) zur Verfügung stehen, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist oder die Ware verschleissbedingt nicht mehr funktionsfähig ist. Damit wird sowohl innerhalb als auch ausserhalb der gesetzlichen Garantie ein neues «Recht auf Reparatur» für die Konsumentinnen und Konsumenten eingeführt.

Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat noch angenommen werden.

Quelle und weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1794

März 2023 – Konsumentenschutz: nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglichen und Greenwashing beenden

Die Europäische Kommission hat am 22. März 2023 gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen vorgeschlagen. Damit werden die Konsumentinnen und Konsumenten grössere Klarheit und mehr Sicherheit erhalten, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist, und sie werden besser informiert, sodass sie fundiertere Entscheidungen für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen treffen können. Dieses Vorgehen trägt ausserdem dazu bei, gleiche Ausgangsbedingungen in Bezug auf Aussagen zur Umweltleistung von Produkten zu schaffen. Gemäss dem Vorschlag müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf, wie diese Aussagen zu belegen sind, als auch darauf, wie sie kommuniziert werden. Durch mehrere Vorschriften wird künftig sichergestellt, dass diese Angaben sachdienlich kommuniziert werden. Der Vorschlag sieht auch eine Regelung für Umweltzeichen vor. Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat noch angenommen werden.

Quelle und weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1692

Juni 2023 – Modernisierung der Rechtsvorschriften über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge

Am 6. Juni 2023 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Einigung über den im Mai 2022 vorgelegten Richtlinienvorschlag zu im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen erzielt. Die politische Einigung zielt darauf ab, die Rechtsvorschriften der EU zu den Fernabsatzverträgen im Finanzdienstleistungsbereich zu modernisieren und so an den zunehmend digitalisierten Markt anzupassen. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen die Einigung noch annehmen, was jedoch als reine Formsache gilt. Die EU-Mitgliedstaaten haben anschliessend zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.

Juni 2023 – Strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit

Am 12. Juni 2023 ist die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft getreten. Mit den neuen Vorschriften sollen wichtige gesellschaftliche Veränderungen angegangen werden, die sich in den letzten beiden Jahrzehnten auf die Sicherheit von Konsumentenprodukten ausgewirkt haben, so etwa die zunehmende Digitalisierung, neue technologische Entwicklungen und globalisierte Lieferketten. Dieser modernisierte Rahmen soll sicherstellen, dass den Konsumentinnen und Konsumenten nur sichere Produkte angeboten werden, unabhängig von deren Herkunft sowie davon, ob sie in Geschäften oder auf Online-Marktplätzen verkauft werden.

Quelle und weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3190

Juni 2023 – Anwendung der EU-Vorschriften für den Schutz der Kollektivinteressen der Konsumentinnen und Konsumenten

Seit dem 25. Juni 2023 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher anwenden. Dank dieser Richtlinie lassen sich die Kollektivinteressen der Konsumentinnen und Konsumenten in der EU besser schützen. Von den Mitgliedstaaten benannte qualifizierte Einrichtungen (z. B. Konsumentenorganisationen) können im Auftrag der Konsumentinnen und Konsumenten gegen unerlaubte Praktiken von Anbietern vorgehen. Dies ermöglicht eine kollektive Entschädigung der geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten.

Zur Unterstützung des reibungslosen Funktionierens der Verbandsklagen in der EU hat die Europäische Kommission das Tool «EC-REACT» (Representative Actions Collaboration Tool) entwickelt, eine elektronische Plattform für den Informationsaustausch über Verbandsklagen in der gesamten EU.

Quelle und weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_23_3482


Adresse für Rückfragen

Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41 58 462 20 21
E-Mail: info@bfk.admin.ch



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Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
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